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Nothfelden, Oberamts Nagold.

sRekreationsSchießen.) Der UM Unterzeichnete giebt ' am Ll. August

ein RekreationSschießen, und wird solches nach dem VormiltagsGoltesdienst seinen Anfang nehmen.

Es kann auch bei ungünstiger Wit­terung gegeben werden, da die Stände bedeckt sind. Unter Zusicherung guter und billiger Bedienung ladet er die Herren Schützen der Umgegend hiezu ergebenst ein.

Friedrich Dürr, Gastgeber zum Hirsch.

Freudenstadt. sWirthschaftsver- kauf.) Der Unterzeichnete E ist gesonnen sein bei dem h- und Kaufhaus gele- "genes großes Wirtschafts­gebäude zum Schwanen aus freier Hand zu verkaufen und zwar

am 24. August d. I.

Dasselbe ist 70' lang und 5 <? breit nebst 2 schön gewölbten Kellern unter demselben, der erste ist 70^ lang und 20^ breit und der zweite 40^ lang und 24^ breit, über diesen befindet sich ein gut eingerichtetes Brauhaus und Brannt Weinstube nebst Pumpbrunnen, Stallung zu 70 Pferden und LO Stück Rind­vieh nebst einer Scheuer.

Im Wohnstock befinden sich außer der Wirthsstube und großem Tanzsaal

noch 2 heizbare und 2 unheizbare Zim­mer, sowie auch 2 Küchen und eine Speiskammer.

Im dritten Stock eine heizbare ein­gerichtete Wohnung nebst Küche und 8 Kammern, sowie Malzdörre und Schwelge, auf den Bühnen ist hinläng­licher Raum zu Futter und Früchten vorhanden.

Dazu können noch mehrere Morgen Felder gegeben werden.

Die VerkaufsObjekte können täglich eingesehen und vor der Hand auch Käufe abgeschlossen werden, dabei wird bemerkt, daß Vztel baar bezahlt, das Uebrige aber gegen Verzinsung stehen bleiben kann, hiezu ladet Kaufsliebhaber höflich ein den 29. Juli 18ZZ.

Schwanenwirth H a b i s r e i t i n g e r. Sindlingen, Oberamts Herren« berg. sReps feil.) Bei Unterzeichneter OekonomieVerwaltung sind ungefähr 50 Scheffel Kohlrebs gegen baare Be« zahlung aus freier Hand zu verkaufen. Den 27. Juli 1839.

Hochfürstlich

zu Colloredo Mannsfeldische OekonomieVerwaltung Mörz.

König!. S. conces. Lebensversichc- rungs Gesellschaft zu Leipzig.

Wie sehr die Lebensversicherungen Jedem, er sey reich oder unbemittelt, anzuempfchlen sind, lehrt die tägliche Erfahrung.

Der Familienvater ohne Vermögen, der den Seinigen nach seinem Tode ein sorgen­freies Leben sichern will, der Schuldner, der nach seinem Ableben seine Gläubiger befriedigt wünscht, der Geschäftsmann, der ein anver­trautes, oder im Handel und andern Unter­nehmungen angelegtes Capital gegen die Wcchsclfaile des Glückes schützen will, um unvermeidliche Ausgaben zu decken, um Auseinandersetzungen möglich zu machen, ohne daß sie das Stammvermögcn anzugreifen ge- nöthigt waren, der Kaufmann, welcher der Hemmung seines Geschäfts Vorbeugen will, die daraus entstehen könnte, daß sein reiche­rer Associe plötzlich mit Tod abginge und er verbunden wäre, dessen Vermögen herauszir- zahlen; derjenige, der uneheliche Kinder ohne Wissen und Beeinträchtigung der rechtmäßigen Erben bedacht wissen wist, oder dessen Absicht es ist, edle Zwecke, z. B. milde Anstalten, das Wohl treuer Diener u. s. w. auch nach dem Tode nochzu befördern, ohne den Naherste­henden vielleicht unangenehme Ausgaben auf­zuerlegen ; für sie alle bietet die Versiche­rung des eigenen Lebens oder das Leben ei