für dieOberamtö
Nagold, dreudensiadt,
beramtö- -
Glatt
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Uro. 61.
Dienstag,
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1839.
30. Juli.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
OberamL Fccudenstadt.
Freudenstadt. Peter Braun und Barbara Faißt von Burrweiler sind im Jahr 1803 nach RussischPolcn gezogen und haben kürzlich um Ausfolge des ihnen im Jahr 1815 erblich zugcfaUenen Vermögens gebeten.
Da sich aber bis jetzt Niemand bereit erklärt hat, die gesetzliche einjährige Bürgschaft für ihre etwa noch bestehenden Verbindlichkeiten zu leisten, so wird das fragliche bis jetzt in Pflegschaft stehende Vermögen noch ein Jahr zurückbehaltcn, und wenn sich inner dieser Zeit keine Ansprüche an diese Auswanderer zeigen, dasselbe nach Polen ausgefolgt werden.
Den 25. Juli 1839.
K. Oberamt, Friz.
amtsgericht Freuoenstadt.
Freudenstadt, GerichtsbezirkS Fr^^nstadt. sSchulden - Liquidation.j David Bernhardt, Kupferschmid und Heiligenpfleger von hier ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichsversuche
Freitag der Zo. August 18ZZ
festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gant« Masse zu machen haben, so wie die Bür» gen de- Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der Liquidationshandlung aus« zusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen, auch wird von den Richter« scheinenden angenommen werden, sie seycn rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mkt ihnen gleichbevorzugten und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.'
Den 8. Juli 18ZZ.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Kameralamt Dornstetten.
Dornstetten. Die Ortsbehörden des disseltigen Amtsbezirkes werden gemäß