meinde wird ungefähr Zo Stück Teichel zu bohren in Abstreich bringen, und ladet die Liebhaber zu der Verhandlung auf Donnerstag den 2- Mai d. I. ein, an welchem Tage sie
Morgens 8 Uhr
auf hiesigem Nachhause erscheinen wollen.
Uni Bekanntmachung dessen werden die OrtsVorsteher ersucht.
Den 17. April 1829.
Schultheißenamt, K ü b l e r.
Cresbach, OberamtsGerichtsBe- zirks Freudeiistadt. Durch ober- amtsgerichtlichen Beschluß vom April 1829 ist dem Ge- mcinderath dahier aufgegeben worden, sämmtliche Liegenschaft und ay-ms ves Michael Dettling, Rothgerber allhier, im Wege, des öffentlichen Aufstreichs unter Vorbehalt der oberomtsgerichtlichen Genehmigung zu verkaufen.
DaS zum Verkauf ausgesetzte besteht:
1) in einem guten 2stockigten Wohnhaus mit Scheuer, Stall und Kellerund einer gut eingerichteten Rolhgerber- werkstatt und ganzem Handwerkszeug mit Gruben u. s. w. alles gut eingerichtet. Auch ist noch eine gut eingerichtete Mezig in diesem Haus, 2 Stuben , 1 Stubenkammer, 2 Oehrn- kammern, eine große Küche Z große Bühnekammern Uederhaupt ist das Haus groß und eignet sich zu 2 Haushaltungen oder einem starken Gewerbe. Mit ungefähr 2 Ruthen gutem Gar«
- ten und große Hofraiths dabei. Das fließende Wasser zur Gerberei fließt hinter und vor dem Haus. Brand- VerbcherungsAnschlag lovo fl.
2) Ungefähr 3 Morgen Mähfeld an einem Stück im Brül genannt gegen Durrweiler, r V-Morgen mjt Dinkel und Roggen angeblümt.
Die VerkaufsVerhandkung ist am Mittwoch den t. Mai Mittags r Uhr
im Löwenwirlhshaus allhier, wo dann die Bedingungen vordem Verkauf vorgelesen werden.
Unbekannte Käufer haben sich mit Vermögens- und Präbikatszeugnissen zu versehen.
Die Herrn OrtsVorsteher werden höflich ersucht, dieß in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Am 12. April 1889.
Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Schwab.
Schwarzenberg, OberamtsGe- richts Freudenstadt. Die Gläubiger des Johannes Häberle, Maurer von Glashütte Schönmüuzach, haben mit ihren Forderungen bis
den 2Z. d. Mts.
Vormittags
bei der Unterzeichneten Stelle vor dem Gemeinderath sich einzusinden, um mit einem Borg- oder NachlaßVergleich zu Stande zu kommen, anderntheils nach oberamtsgerichtlichem Beschluß das Gant- Verfahren gegen ihn eingeleitet wird.
Am 12. April 1829.
Schultheiß Frei.
Voll maringen, Oberamts Horb. sFrucht-Verkauf.^ Die Heiligenpflege Vollmaringen wird nachstehende Früchte im Wege des, öffentlichen Aufstreichs gegen baare Bezahlung verkaufen, als:
2 Scheffel 2 Sri. Roggen,
3 H,, 4 „ Gerne,
5 „ — „ Haber.
Zu dieser AufstreichsVerhandlung ist Freitag der 26. April d. I. anberaumt, und werden die Kaufslustige höflich eingeladen an benanntem Tage Morgens 10 Uhr
in der Behausung des Unterzeichneten sich einzufinden.