meinde wird ungefähr Zo Stück Teichel zu bohren in Abstreich bringen, und la­det die Liebhaber zu der Verhandlung auf Donnerstag den 2- Mai d. I. ein, an welchem Tage sie

Morgens 8 Uhr

auf hiesigem Nachhause erscheinen wollen.

Uni Bekanntmachung dessen werden die OrtsVorsteher ersucht.

Den 17. April 1829.

Schultheißenamt, K ü b l e r.

Cresbach, OberamtsGerichtsBe- zirks Freudeiistadt. Durch ober- amtsgerichtlichen Beschluß vom April 1829 ist dem Ge- mcinderath dahier aufgegeben worden, sämmtliche Liegenschaft und ay-ms ves Michael Dettling, Rothgerber allhier, im Wege, des öffentlichen Aufstreichs unter Vorbehalt der oberomtsgerichtlichen Ge­nehmigung zu verkaufen.

DaS zum Verkauf ausgesetzte besteht:

1) in einem guten 2stockigten Wohnhaus mit Scheuer, Stall und Kellerund einer gut eingerichteten Rolhgerber- werkstatt und ganzem Handwerkszeug mit Gruben u. s. w. alles gut einge­richtet. Auch ist noch eine gut ein­gerichtete Mezig in diesem Haus, 2 Stuben , 1 Stubenkammer, 2 Oehrn- kammern, eine große Küche Z große Bühnekammern Uederhaupt ist das Haus groß und eignet sich zu 2 Haus­haltungen oder einem starken Gewerbe. Mit ungefähr 2 Ruthen gutem Gar«

- ten und große Hofraiths dabei. Das fließende Wasser zur Gerberei fließt hinter und vor dem Haus. Brand- VerbcherungsAnschlag lovo fl.

2) Ungefähr 3 Morgen Mähfeld an einem Stück im Brül genannt gegen Durrweiler, r V-Morgen mjt Dinkel und Roggen angeblümt.

Die VerkaufsVerhandkung ist am Mittwoch den t. Mai Mittags r Uhr

im Löwenwirlhshaus allhier, wo dann die Bedingungen vordem Verkauf vorgelesen werden.

Unbekannte Käufer haben sich mit Vermögens- und Präbikatszeugnissen zu versehen.

Die Herrn OrtsVorsteher werden höflich ersucht, dieß in ihren Gemeinden bekannt zu machen.

Am 12. April 1889.

Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Schwab.

Schwarzenberg, OberamtsGe- richts Freudenstadt. Die Gläubiger des Johannes Häberle, Maurer von Glas­hütte Schönmüuzach, haben mit ihren Forderungen bis

den 2Z. d. Mts.

Vormittags

bei der Unterzeichneten Stelle vor dem Gemeinderath sich einzusinden, um mit einem Borg- oder NachlaßVergleich zu Stande zu kommen, anderntheils nach oberamtsgerichtlichem Beschluß das Gant- Verfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Am 12. April 1829.

Schultheiß Frei.

Voll maringen, Oberamts Horb. sFrucht-Verkauf.^ Die Heiligenpflege Vollmaringen wird nachstehende Früchte im Wege des, öffentlichen Aufstreichs ge­gen baare Bezahlung verkaufen, als:

2 Scheffel 2 Sri. Roggen,

3 H,, 4 Gerne,

5 Haber.

Zu dieser AufstreichsVerhandlung ist Freitag der 26. April d. I. anberaumt, und werden die Kaufslustige höflich eingeladen an benanntem Tage Morgens 10 Uhr

in der Behausung des Unterzeichneten sich einzufinden.