jeden Jahrs die gemeinderäthlichen Ur­kunden über die Wirthschaftrsporteln ein» zusenden.

Den 14. März r 83 s«

K. Kameralamt,

M a j e r.

Altenstaig Stadt. sHaus- und Felder - Verkauf.j Gegen Ochsenwirth Luz dahier ist RealExecution erkannt und es werden ihm sofort am Donnerstag den 4. April Vormittags io Uhr nachstehende Realitäten zum Verkauf ausgesetzt, als:

Die Hälfte an einem 2stockigten Wohn­haus mit Schildwirthsgerechtigkeit, oben in der Stadt, mit einem Back­ofen im zweiten Stock, nebst 2 Stal­lungen und Keller, taxirt 728 fi. Ferner V2 Viertel 2 Ruthen Baumgar­ten ob dem neuen Weg.

Die Liebhaber können sich an obge­dachtem Tag auf dem Rathhause einfinden. Den 15 . März 1889.

Stadtschultheißenamt,

Speidel.

Neubulach. sMarktAuzeige.j Am Ostermontag den 1. April d. I. wird dahier wieder ein Vieh- und Krä­mermarkt gehalten, zu Emporbringung des Viehmarkts wurde bestimmt, daß jedem Käufer von Pferden und Rindvieh die Gebühr für die Urkunde nachgelassen und dem Verkäufer noch überdieß eine Gratifikation von 12 kr. aus der Com- munkasse bezahlt werden solle.

Den 16. März 1889-

Stadtschultheiß

Roller.

Garrweiler, Oberamts Nagold. sAbstreichsAkkord.j Die Gemeinde wird ein neues Schulhaus erbauen, und ladet

zum Abstreich solche Handwerksleute ein, welche zur Uebernahme von solchen Bau-, ten befähigt find und sich mit Prädikats- und VermdgenSzeugniffen ausweisen können. Nach dem revidirten Ueberschlag beträgt

die Maurerarbeit

- Materialien

- Steinhauerarbeit

- Zimmerarbeit . » Schreinerarbeit

- Schlofferarbeit

- Glaserarbeit

- Hafnerarbeit

- Gußeisen Jnögemein

295 fl. 58 kr. 144 fl. 46 kr. 69 fl. 44 kr. 177 fl. 15 kr. 73 fl. 55 kr. 92 fl. 52 kr. 69 fl. 32 kr. 6 fl. 20 kr. 60 fl. kr. 12 fl. kr.

Zusammen 1002 fl. 22 kr.

Die Verhandlung wird am

Gründonnerstag den 28. d. Mts.

Mittags 1 Uhr

vorgenommen, an welchem Tag und Stunde sich die zur Uebernahme lust­bezeugende Handwerksleute im Wirths- Haus einfinden wollen.

Am nemlichen Tage wird Vormittags 10^2 Uhr das alte Schulhaus auf den Abbruch im Aufstreich verkauft werden, entweder gegen baare Bezahlung oder gute Bürgschaft, wozu Kaufsliebhaber eingeladen werden.

Die Herrn Ortsvorsteher werden er­sucht, denen in ihren Orten befindlichen Handwerksleuten diß bekannt zu machen.

Den 18. März 18Z9.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Frey.

Nagold. sBekanntmachung.j Der

Unterzeichnete ZunftVorstanb bringt hie»

mit in Gemäßheit der Bestimmung der

revidirten allgemeinen Gewerbeordnung

zur öffentlichen Ksnntniß, daß

Johannes Steiner von Altenstaig.

Johannes Maier,, .

Ä . beide von Wildberg.

Carl Frech, j

nach voranaegangcner gesetzlicher Prüfung heute von dem K. Oberamt Nagold als