kieß binnen 15 Tagen vollzogen wirb. Es haben deßwegen die Ortsvorsteher mit nächstem Botcntag über den Anfang und am 27. L. M. über hie Beendigung Bericht anher zu erstatten.
Den 6. März 1839.
K. Oberamt, Engel.
Nagold. Auf der Beschälplatte Herrenberg hat am 6. d. M. das Beschälen seinen Anfang genommen, was die betreffenden Ortsvorstcher sogleich öffentlich bekannt zu machen haben.
Den 7. März 1839.
K. Oberamt, E n ge l.
OberamL Horb.
Horb. fBeschälwesen betreffend.) Die auf die Beschälplatie Horb bestimmten Hengste, werden daselbst so eintrcffen, daß das Beschälen auf der Platte Horb
Samstag den 9. März d. I. anfangen kann.
Das Eintrcffen zum Probiren und Beschälen hat stctsfort pünktlich Morgens um 6 und Abends um 4 Uhr zu geschehen, wie sich überhaupt diejenigen, welche die Königliche Anstalt benützen wollen der bestehenden Ordnung zu fügen haben.
Die Orts-Vorsteher werden aufgcfordert, diß in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, mit dem Ansagen, daß das Beschälen an den katholischen Feiertagen: Josephstag, MariaVerkündigung, Oster- und Pfingst- Montag wie früher eingestellt scye, und daher an diesen Tagen keine Stutte zum Beschälen zugelasscn werde.
Den 4. März 1839.
K. Oberamt,.
Dillenius.
Horb. Am 3. April d. I. wird zu Rottweil eine Prüfung in den Gewerben der
Maurer, Stcinhauer und Zimmcrleute vorgenommen werden.
Die Orts-Vorsteher werden beauftragt, diß unter dem Anfügcn in ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die MeisterrechtsBcwerber noch im Laufe des gegenwärtigen Monats bei der Unterzeichneten Stelle
1) über die Volljährigkeit oder erlangte Dispensation von der Minderjährigkeit,
2) über den Besitz eines Bürger- oder Bei- sitzRechts der Gemeinde , des Niederlas- sungSOrts, und
3) die Art und Weise ihrer Vorbereitung sich auszuwcisen und zugleich anzugeben haben, für welche Classe sie die Prüfung zu erstehen gedenken.
Den 5. März 1839.
K. Oberamt, Dillenius.
OberamtsgerichL Horb.
Horb. Gegen den dahier wegen wie« derholten Vagirens rc. in Haft und Un« tersuchung befindlichen längst für mund» todt erklärten Bauer Ignaz Dettlinz von Vollmaringen, 55 Jahre alt, wel» cher seit 4 Wochen von Hause abwesend war, liegt Verdacht vor, daß er inner dieser Zeit theils wiederholt Schulden contrahirt, namentlich auch in Wirths- Häusern Zechen unbezahlt zurückgelassen, theils unter Vorzeigung seiner erfrornen linken Hand gebettelt habe.
Es ergeht deshalb an Jedermann, der in der einen oder andern Beziehung Auskunft zu geben vermag, die Auffor« derung, unverweilt Anzeige davon anher zu machen, an die Justiz- und Polizei- Behörden aber das Ersuchen, etwa an sie gelangende Notizen hieher mitzutheilen.
Schließlich wird bemerkt, daß der Angeschuldigte in Nro. 39 und 44 des schwäbischen Merkurs mit Steckbrief ver, folgt, solcher aber bereits wieder zurück- genommeu worden ist.
Den 28. Februar 1889.
Oberamtürichter,
Herrmann.
KameralamL Dornstetten.
'Dornstetten. Die Vorsteherder disseitigen Amtsorte werden aufgefordert, die Urkunden Hber die Wirthschaftsspor- teln pr. i8^g (Sportelgesetz von 1.828