Beilage zum Intelligenz-Blatt Nro. 13
Freitag, den 1. März 1839.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. (Vorladung zum Gantverfahren.) In der rechtskräftig erkannten Gantsache des jüngst Johann Martin Essig, Tuchmachers zu Nagold wird die Schulden-Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- vder NachlaßVergleiches
Freilag den i5. März 1889 Morgens 7^. Uhr
vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Nagold mit allen sich aus ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Ausland vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleiches, so wie ln Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpfiegers und ^ Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich, noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichsteWrden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Am » 5 . Februar 1889.
Oberamtsrichter,
Straub.
Oberamtsgericht FccuoenstadL.
Unterm u» bach, GerichtsBezirks Freudenstadt. (Schulden - Liquidation«)
Gegen W. Michael L'orcher gewesenen Tagldhner zu Untermusbach ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Montag der 18. März d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenigen welche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen dös Gemeinschuldners
Morgens 8 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen in Un- termuöbach entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte, odet durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen weiche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein» in der nächsten Gerichtssitzung aus- zusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen, auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich Bevorzugten und in Betreff des Verkaufs der WasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers, der Erklärung sämmtlicher erschienenen Gläubiger beigetreten.
Freudensiadt, am 18 - Februar 1889.
K. Oberamtsgericht, Kübels
Bö sin gen, Oberamts Nagold. (Gläubiger-Aufforderung.) Die Gläubiger des kürzlich verstorbenen Christian Stikel, Maurers von hier werden hie- mit aufgesordert, ihre Ansprüche an den, selben binnen 15 Tagen bei der unter» zeichneten Stelle geltend zu machen. Später einlaufende Forderungen und Ansprüche werden unberücksichtigt bleiben.