Beilage zum Intelligenz-Blatt Nro. 13

Freitag, den 1. März 1839.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. (Vorladung zum Gantverfahren.) In der rechts­kräftig erkannten Gantsache des jüngst Johann Martin Essig, Tuchmachers zu Nagold wird die Schulden-Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- vder NachlaßVergleiches

Freilag den i5. März 1889 Morgens 7^. Uhr

vorgenommen. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen ha­ben, auf dem Rathhause zu Nagold mit allen sich aus ihre Ansprüche be­ziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Ausland vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und aus­geführt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie ln Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpfiegers und ^ Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich, noch mündlich erklären, angenom­men, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichsteWrden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.

Am » 5 . Februar 1889.

Oberamtsrichter,

Straub.

Oberamtsgericht FccuoenstadL.

Unterm u» bach, GerichtsBezirks Freudenstadt. (Schulden - Liquidation«)

Gegen W. Michael L'orcher gewesenen Tagldhner zu Untermusbach ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Montag der 18. März d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenigen welche aus irgend einem Rechts­grund Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen dös Gemeinschuldners

Morgens 8 Uhr

in dem Wirthshause zum Ochsen in Un- termuöbach entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte, odet durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechts­genügend darzuthun haben.

Diejenigen weiche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein» in der nächsten Gerichtssitzung aus- zusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen, auch wird von den Nicht­erscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich Bevorzug­ten und in Betreff des Verkaufs der WasseObjekte, so wie der Wahl des Gü­terpflegers, der Erklärung sämmtlicher erschienenen Gläubiger beigetreten.

Freudensiadt, am 18 - Februar 1889.

K. Oberamtsgericht, Kübels

sin gen, Oberamts Nagold. (Gläubiger-Aufforderung.) Die Gläu­biger des kürzlich verstorbenen Christian Stikel, Maurers von hier werden hie- mit aufgesordert, ihre Ansprüche an den, selben binnen 15 Tagen bei der unter» zeichneten Stelle geltend zu machen. Später einlaufende Forderungen und Ansprüche werden unberücksichtigt bleiben.