fung des Gestohlenen hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.

Den Lt. Februar r83s-

K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.

Obccamtsgericht Freudenstadt.

Erzgrube, Gerichtsbezirks Freuden» stadt. fSchuldenLiquidation.j Gegen Johann Georg Pfrommer, Schuster in Erzgrube ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der Schul« denLiquidation in Verbindung mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaßver­gleiches, ist Tagfahrt auf

Dienstag den 12. März d. I. festgesetzt worden, w'obei alle diejenige, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmassc zu ma­chen haben, so wie die etwaigen Bürgen des Gemeinschuldners

Vormittags 9 Uhr

im Wirthshaus zum Bären in Erzgrube entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte oder durch schriftliche Recesse ihre Forderung rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten Gerichtssitzung auszusprechendes Erkenntuiß von der Masse ausgeschlossen, auch wird von den Nichterschciuenden angenommen werden, ste seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich Bevor­zugten, und in Betreff des Verkaufs der MasscObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erschienenen Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt den 12. Februar 1809.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Frendenstadt. ^Aufforderung.) Mit Beziehung auf den diffeitigen Auf, ruf vom 22. v. Monats in der Unter­suchungssache gegen Johann Georg Wel» ßer von Grömbach und Genossen, wegen Münzfälschung, wird hiemit weiter be­kannt gemacht, daß, wie sich neuerdings ergeben, die fragliche Falschmünzerband» nicht nur theils gegossene, theils geprägt» Sechser, sondern auch Groschen und Kreuzer, die übrigens blvS aus Tombak, blättchen gefertigt und abgefeilt sein sol» leifl, deßgleichenaus Zinn und Blei gegossene' preußische Thaler, wie auch höchst wahrscheinlich aus demselben Ma­terial gegossene Kronenthaler in Umlauf gesetzt hat; es ergeht deßhalb an alle Personen, denen solche Geldstücke zuge- kommen sind, die Aufforderung, hievon unverweilt der Unterzeichneten Stelle Anzeige zu machen, und werden zugleich die betreffenden Behörden um gefälligste Mittheilung etwaiger hierüber vorliegen­der Notizen geziemend ersucht.

Den 18. Februar 1889.

K. Oberamtsgericht, Kübe l.

ForstamL Altenstaig.

Altenstaig. fHolzbeifuhrAkkord.j Durch den Reoierfdrster zu Grömbach wird über die Beilieferung von 99^ Klafter Brennholz aus den Gdttelfinger Waldungen bis in das Poppelthal, ein Akkord auf dem Allmandls

Donnerstag den 7. März d. I.

Morgens 10 Uhr

abgeschlossen werden. Die Akkordslieb­haber werden hiezu eingeladen.

Den 20. Februar 1889.

K. Forstamt, von Seutter.

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