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firr'dieOberamtL-

Nagold, Freudenstadt,

Nrs- 94.

Freitags

Bezirke

Horb und Herrenberg.

183 8.

25. November.'

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer' schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. ^Vorladung zum Gant- verfahren.^ In der rechtskräftig erkann­ten Gantsache des Ludwig Huisel von Effringen wird die SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg­oder NachlaßVerglekches

Freitag den 14 . December 1838 Vormittags um 9 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Effringen mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gü­terpflegers und die Genehmigung des

Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift- lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rang­ordnung der Forderungen nach gleichste- henden Gläubiger beitreten. .

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden nach der Ver­handlung von der Masse ausgeschlossen.

Am. LL. November 1838.

Oberamtsrichte»

Straub»

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Vesperweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.) Nachdem der Versuch zu außergerichtli­cher Erledigung der Schuldensache des Ad-am Sackmann von Vesperweiler er­folglos gewesen ist, so ist der Gant er­kannt worden, und werden diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht schon früher angemeldet haben, hiermit aufgsfordert, solches innerhalb zwanzig Tagen um so gewisser nachzuholen, als nach Ablauf dieser Frist alle noch unbe-