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vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, in dem Gemeinderathszimmer zu Unterschwandorf mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des GätcrpflegerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schrift- lich, noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten. Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Den so. Oktober 1838 .
Oberamtsrichter
Straub.
ForstamL FreudenstadL.
Freudenstadt. Revier Reichenbach. sHolzVerkauf in Staatswaldun- gen.j In den an dem rechten Murgufer gelegenen Staatswalduugen des Reviers Reichenbach kommt an den nachbezeich- neten Tagen folgendes Holz unter den bekannten Bedingungen zum Verkauf in öffentlichen Aufstreich:
Donnerstag den 8. November 1838 Morgens 9 Uhr im Gasthaus zu Reichenbach vom Staatswald Krähenhardt.
412 Langholzstämme meist 30ger und 40ger, 506 Stück Sägktöh».
Vom Staatswald Grundwald.
20 Langholzstamme 30ger, 40ger u. SOqer,
310 Sagklöhe.
Vom Staatswald Kienberg.
154 Bau- und Floßholzstämme meist 30er,
161 Sagklöhe,
86 Nadelholzstaugen für Wagner tauglich.
Vom Scheidholz in Mußbacher Staig, Ziegelteich, Hartmanöstaig, Kirchwegwald und Grundwald.
40 Langholzstämme,
170 Sägklötze.
Samstag den 10. November 1838 Morgens 9 Uhr
in der Sonne zu Schwarzenberg
im Schlößlenswald 117 Stück Sägklöhc,
166 — birkene Klötze
u. Stangen zu Wag-
ncrholz,
Forkcnbühr 67 Sägklötze.
Hilgcrsbcrg 530 Sagklötze.
Vom Scheidhol; im Aichbosch, For-
kenbühr, Schldßlensberg und Rauwäldle.
49 Sagklöhe.
Als Aufgeld wird Viotel des Revier- preißes baar bezahlt.
Den 24 . Oktober 1838.
K. Forstamt, Hahn.
Freuden stad t. sBekanntmachung.^ Alle ForstJnsaßen, welche auf einen Holzempfang aus den Staatswaldungen im Jahr 1889 außer dem Aufstreich abheben, haben ihre Bedürfnisse den Ortsvorstehern anzuzeigen und diese werden sodann die Bedarfslisten nebst den Bürgschaftsurkunden innerhalb 5 Wochen an die K. Revierförster eingeben.
Der Bedarf der Unbemittelten, für welche die Gemeinden die Bürgschaft übernehmen, ist abgesondert zu verzeichnen. Die Ortsvorsteher haben dieß alsbald bekannt zu machen und sich hiernach selbst zu achten.
Später einlaufende HolzbedarfsAn-