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Nagold. Anna Maria Volz von Wald« dorf wandert in die Schweiz au- hat die gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Den i. August igZö-
K. Oberamt, Engel.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. sErbenAufruf.^ Die Erben des am 27. v. Mts. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Strickers Jakob Lutz von Nagold sind nicht genau bekannt. Daher werden dieselben hiemit öffentlich vorgeladen,
Montag den 10. September d. I.
Nachmittags um 2 Uhr zu Eröffnung des genannten Testamentes auf diesseitiger GerichtsCanslei zu erscheinen, und sich über dessen Anerkennung zu erklären, widrigenfalls dasselbe vollzogen werden würde.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 24. Juli 1838 .
S traub.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Adam David Schmidt Bierbrauer von Freudenstadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuidenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichsversuche
Donnerstag der 20. August d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- gründe Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Ralhhauö d?hier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein
nach der Liquidationshandlung auszusprechendes Erkenntiiiß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, st» seyen rückstchtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten und in Betreff des Verkaufs der Masse- Objecte, so wie der Wahl des Gülerpfle- gers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 9. Juli 1808.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Forstamt Menstaig.
Altenstaig. sFloßsperre.j Wegen Reparationen an den Wasserstuben der oberen Nagold und an den Floßgassen in Calw, kann auf diesen Stellen vom 1. August an bis zum 1. Septbr. d. I. kein Floß mehr passiren, was hiemit bekannt gemacht wird.
Den 18. Juli 1833 .
K. Forstamt, von Seutter.
Schkettingen, Gerichtsbezirks Nagold. sGläubigerAufruf.j Diejenigen, welche an den zu Spiegelberg Oberamts Backnang gestorbenen von Schiettingen gebürtige»
Gottfried Gutekunst, ledigen
Schneider, und in letzter Zeit Soldat
unter dem ll. K. JnfanterieRegimenk eine rechtmäßige Forderung zu machen haben, werden hiermit aufgerufen, solche binnen Zs Tagen bei der Unterzeichneten Stelle mit den erforderlichen Beweismitteln unfehlbar einzugeben, indem nachher alle Ansprüche unberücksichtigt bleiben.
Den §. August 1838 .
Waisengerlcht.
Vllt. Schultheiß Gutekunst.