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§- Z>
Ueber die Holzverkäufe, welche nach js. zo beL DerwaltungSedikteS durch den ersten OrtSvorstcher und den Waldmeister zu ge. schehen haben» ist durch den Ersteren ein fortlaufendes Protokoll zu führen, und am Ende des Jahres der Rechnung beizuschlicßen.
§- 4 »
Unser diesen Umstande» muß kn allen Gemeinden, welche Waldungen besitzen, durch den Gemeinderath ein Waldmeister aufgestellt und nach A. 2z des. DerwaltungSediktS dem Oberamt zur Bestätigung und Verpflichtung angezcigt werden. — Die Waldcontroleure sind als überflüßig abzuschaffen; außer sie Hütten die Stelle des Ortsvorstehers zu vertreten.
§. 5 .
Die Abrügnng der WaldExcesse hat durch den Gemeinderath, soweit sie dessen Strasbe- fugniß nicht .übersteigen, von Viertel- zu Vierteljahr zu geschehen. Au den dißfalligen Protokollen haben sich die Vorsteher der ge- druckten Formulare oder wenigstens der Form zu bedienen, welche in diesen gegeben ist. Sie sind der Rechnung im Original beizuschlicßen.
Den 25. Juli iözö.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Am Samstag den 4. August Vormittags 10 Uhr haben sämtliche neu gewählte Gemeinderäthe, Gemeindepflcger, StiftungSpflegcr, sowie alle noch nicht verpflichteten Waldmeister, Wald, und Zeheud- rechner zur Beeidigung auf dem Nathhaus dahier zu erscheinen.
Ausgenommen sind die Gemeinderäthe welche auf den 1. Juli d. I. erst ausgetreten, jedoch abermal, also auf Lebensdauer, gewählt worden sind, und hiermit auf ihre bereits abgelegten Pflichten verwiesen werden.
Diejenigen neuen Gemeinde- und Stis. tungSpfleger, Von denen noch keine Cautions- Urkunden in der neulich vorgeschriebenen Form hierher eingesendet worden, haben solche an obigem Tag unfehlbar persönlich zu überge- bcn; und allen neugewahlten Rechnern sind zur Ueberlieferung an's Oberamt Beschlüsse der Gemeinde- beziehungsweise der Stiflungs.
rathe rücksichtlich der Verwahrung der Capi. talbriefe einzuhändigen.
Den 25. Juli rgzz.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. sAuSwanderung.s Der ledige Saisensieder Jakob Friedrich Franz von hier wandert nach Lahr im GroShcrzog. thum Baden aus.
Den 2Z. Juli igzg.
K. Oberamt.
in Abwesenheit des OberamtmannS, der gesetzliche Stellvertreter, OberamtsAktuar Euting.
Oberamt Horb.
Horb. sStcckbrief.s Joseph Wurster Von Salzstetten, welcher in Horb das Schuh, machcrhandwcrk zu erlernen bestimmt ist, hat sich am i-). d. MtS. abermals heimlich von seinem Lehrmeister entfernt.
Es werden nun sämmtliche Polizeibehör. den ersucht, auf Wurster zu fahnden, und ihn im BetretungSfalle hicher einzuliefer».
Wurster ist 5' L" groß, von schlanker Statur, hat blonde Haare und Augbraunen, proporlionirte Nase, kleinen Mund, spitziges Kinn, und ist bekleidet: mit einer blautüche- neu Kappe, schwarzer Cravattc, rothgesirciftcr Weste, blautuchenem Irak, gelblichlen Hose» und Schuhen.
Den 16- Juli zzZg.
K. Oberamt, D i l l e » i u S.
OberamLögcricht Nagold.
Nagold. sErben Aufruf.^ Dis Erben des am 27. v. Mrs. mit Hin« terlassung eines Testamentes verstorbenen Strickers Jakob Lutz von Nagold sind nicht genau bekannt. Daher werden dieselben hiemit öffentlich vorgeladen, Montag den 10. September d. I.
Nachmittags um 2 Uhr zu Eröffnung des genannten Testamen» tes auf diesseitiger GerichtsCanzlei zu erscheinen, und sich über dessen Anerkennungzuerklären, widrigenfalls dasselbe vollzogen werden würde.