4i6

OberamL Nagold.

Nagold. sAuswaUder^ng.^ Die ledige Veronika Geiger von Unterthaiheim ist nach Karowskova in Ungarn ausgewandert, und hat auf Jahresfrist Felix Geiger von Unter- thalheim die versaßungsmäßige Bürgschaft geleistet.

Den 9. Juli 1358.

K. Oberamt, Engel.

Oberamt Freudenstadt

Freudenstad^ Aus dem, von dem OberamkSwegmcifier übergebenen Protokoll über die neuerlich vorgenommcne Visitation der Wege hat sich ergeben, daß ein großer Thcil der Ortsbehördcn diesem Zweig der Verwaltung nicht die erforderliche Aufmerk­samkeit widmet, und die bisher gebraüchte Schonung und Nachsicht mißbrauchte.

Man sieht sich daher veranlaßt den OrtS- vorstehern aufzutragen, die Einleitung zu treffen, daß die Ausstellungen des Oberamtö- WcgmeisterS ohne Verzug und vollständig erledigt werden.

Würde bei der nach 4 Wochen vorzunch- rnenden durchgreifenden Nachvisitation auch nur ein Defect unerledigt gefunden werden, ohne daß eine bei Zeiten cinzuholende ober­amtliche Fristverlängerung vorläge, so müßte gegen den OrlSvorstehcr, der gegenüber von dem Oberamt allein verantwortlich ist, die strengste Bestrafung cintrclen. Es sind da­her die Frvhnmcister aufdaS Ernstlichstc zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten, in der Ausübung ihres Berufes aber auch gehörig zu unterstützen.

Den 5. Juli igZS-

K. Oberamt, Friz.

Frcudensiadt. Diejenigen Staats­und Kirchendiener, welche einen privilcgirten Gerichtsstand genießen, werden hiemit anf- gefordert, ihre CapitalienFaffionen von iL^/zg nach dem Besitzstand vom r. Juli d. I. Behufs der Besteurung der Capitalien bin­nen 8 Tagen hierher zu senden.

Haben Etwelche keine hier zu besteuern­den Capitalien, so sind gleichwohl von ihnen Fehlanzeigen hierher zu erstatten.

Die OrtSvorstcher haben dieses Blark den K. Revierförstern rc. sogleich mitzutheilen.

Den 1. Juli igzz.

K. Oberamt Friz.

Freudenstadt. Die Schultheißenämter respcclive Gemeinderäthe, haben die rückstän- digen

r) Hundesteuerlisten,

2) Berichte über die Feldbauveränderungen

pro rgz7,

z) über die .auf den r. Juli gewählten Ge- meinderälhe,

4) über^ Consinirte,

5) Kassenberichte auf daS verflossene Ouar- tal bis nächsten Botentag hierher zu senden, widrigenfalls sie durch Wartbotcn abgeholt werden müßten.

Den 7. Juli iL 3 z.

K. Oberamt, Friz.

Oberamt Horb.

Horb. sAn die OrtsVorstcher.^ Die in den ForstamtSbczirk Bebenhausen gehö- rigen Schultheißenämter der OberamtS Horb, benachrichtigt man anmit, daß in dem Quar­tal Januar, Februar und März izzz keine Erceffe vom Forstamt abgerügt worden sehen, von welchen die Gemeindekassen Antheilean- zusprcchen haben.

Den 9. Juli izzz. '

K. Obcramt,

D i l l e n i u

Horb. Da hinsichtlich der Annahme und Schrotung von Malz ausländischer Per­sonen mancherlei Mißverstände obwalten, so wird zur allgemeinen Nachachtung Folgendes

bekannt gemacht:

1) Die Müller haben hinsichtlich der Annahme und Schrotung von Malz ausländischer Personen ganz dieselben Normen wie bei dem Malz württcmbergischer Staatsan­gehörigen zu beobachten.

2) Den von dem Acciser des Wohnorts deS BräuerS oder dessen, der sonst Matz schro­ten läßt, aukzustcllenden Malzschein ver­tritt nach Wirthschastsabgabengesetz Art. ZO und 57 ß. 5 ein von dem Acciser des Grenzorts auszustellendcr Schein.

5) Wenn ohne einen solchen Schein Malz zn einer würtembergischen Mühle gebracht wird und daselbst zur Schrotung ange­nommen werden will, so kann der wür- tembergische Müller nur dadurch der Verwirkung der LegalDesraudationsstrafen