gütig wird die erste Abtheilung dieser Baugeschäfte
Donnerstag den Zt. Mai Morgens io Uhr zu Hirschau, die zweite
Freitag den i. Juni Nachmittags 2 Uhr zu Kalmbach durch die Unterzeichneten verakkordirt. An tüchtige Unternehmer, welche sich über Befähigung, Vermögen und über die erforderliche Kautionsleistung durch obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse auszuweisen vermögen, ergeht hiermit die Einladung dazu, mit dem Anfügen, daß die Plane und Berechnungen täglich bei dem in Hirschau stationlrten Bauführer eingesehen werden können.
K. Oberämter Calw und Neuenbürg.
K. StraßenbauJnspection Nagold.
Claß. '
OberarnLsgericht Nagold.
Nagold. sStcckbrief.j Verwegen dritten Diebstahls und anderer Vergehen verhaftet gewesene, unten näher signali- sirte Michael Geigle von Mötzingen, Oberamts Herrenberg, ist in der Nacht vom 14. auf den 15 . d. MtS. mittelst gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gefängnisse entflohen.
Sämmtliche Justiz- und Polizeistellen werden nun ersucht, auf diesen für die öffentliche Sicherheit höchst gefährlichen Putschen fahnden und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt an die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen.
Den 15 . Mai i8Z8.
K. Oberamtsgericht, G.Aktuar Nick.
GestaltHbezeichnu ng:
Geigleist 21 Jahre alt, 5 ^ 6" groß,
Zl4 —
mittlerer Statur, hat gesunde Gesichtsfarbe, bräunliche Haare, desgleichen Aug- braunen, graue Augen, spitzige Nase, gewöhnlichen Mund, gute Zähne, gerade Beine und sonst keine besondere Kennzeichen. Bei seiner Entweichung war derselbe bekleidet mit einem braunen WammS, graumelirte Hosen und ganz zerrissenen Stiefeln, war ohne Kopfbedeckung, Halstuch und Weste.
Sulz Dorf. sSchuldenliquidation.H In der rechtskräftig erkannten Gantsache . des Ulrich Schechinger, Schuhmachers von Sulz hatman zur Schuldenliquidation verbunden mit dem Versuche eines Borgoder Nachlaßvergleiches, Tagfahrt auf Montag den 18. Juni 1808 Vormittags 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An, spräche an die Masse zu machen haben, in dem Nathhause in Sulz mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden. Im Falle eines Vergleiches, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse, wird von den Gläubigern welche sich weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichste, henden Gläubigern beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen. Nagold den LZ. Mai 1838 .
K. Oberamtsgericht, S tr au b.