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Oberamtsgericht Freudeasiadt.

Freudenstadt. sVerlorner Pfand? schein.) Unterm 9. März 1827 ist durch die hiesige Unterpfandsbehörde für ein am Zo. Decbr. mit 5 Procent verzins­liches Anlehen von 800 fl., welches Jo­hann Georg Finkbeiner, Neubauer in Friedrichsthal von dem Platzmeister Pul­vermüller daselbst erhalten hat, und wo­rüber im hiesigen Unterpfandsbuch Thl. l'. Bl.28t Eintrag enthalten ist, ein Pfand­schein ausgefertigt worden. Dieser Pfand­schein ist verloren gegangen, und es wird nun auf> Ansuchen des Gläubigers der etwaige Inhaber desselben aufgefordert ihn Um so gewisser binnen 45 Tagen der Unter­zeichneten Stelle vorzulegen, als nach Ablauf dieser Frist gerichtliche Kraftlos­erklärung erfolgen würde.

Den 5 . Februar 1838 .

K. Oberamtsgericht, Kübe l.

Oberamtsgericht Horb.

Nordstetten. sSchuldenLiquida- tion.) Die SchuldenLiquidation des verstorbenen Viehhändlers jung Maier Auerbacher von Nordstetten wird am

Freitag den 2Z. Februar d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause zu Nordstetten vor­genommen, wobei die Gläubiger und Bürgen, desselben bei Strafe des Aus­schlusses ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stutt- , garter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.

Horb den 6. Februar 18Z8.

K. Oberamtsgericht, Herrmann.

Horb. sAn die Waisengerichte und Pfleger des Bezirks.) Im Laufe des

bevorstehenden Frühlings und Sommers werden im hiesigen Bezirke sämmtliche Pflegschafts, und Administrationsrechnun- gen abgehvrt werden, weßhalb man sich veranlaßt sicht den Pflegern und Admi­nistratoren die unverzügliche Beitreibung der verfallenen Zieler und insbesondere der Zinse, den Ortsvorstehern aber schleu­nige Justizleitung bei verkommenden Kla­gen einznschärfen. Hiebei wird bemerkt daß den saumseligen Pflegern nicht nur die Ausstände werden zu Rest gelegt, sondern dieselben auch zur Strafe gezo­gen werden. Letztere haben auch die OrtsVorsteher, welchen Justizverzögerung zur Last fällt zu erwarten.

Die Waisengerichte haben Vorstehen­des den Pflegern zu eröffnen, dieß von ihnen im GemeinderathöProtokoll beur­kunden zu lassen und von der geschehe­nen Publikation längstens bis 1. Merz Anzeige anher zu machen, widrigenfalls die Berichte durch Wartboten würden abgeholt werden.

Den 6. Februar 1858 .

Oberamtsrichker H e r r m a n n.

Kameralamt Attenftaig.

Altenstaig. sVerkauf eines alten Ofens.) Die Unterzeichnete Stelle ver­kauft am

Mittwoch den 21. d. Mts.

^ Vormittags 9 Uhr den im ForstamtsGebäudedahierstehenden alten deutschen PlattenOfen im Gewicht circa 8 Centner, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Den iZ. Februar 1838 .

K. Cameralamt, Weber.

Altenstaig. sGewehre.) Inder diesseitigen Canzlei werden am