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Oberamtsgericht Freudeasiadt.
Freudenstadt. sVerlorner Pfand? schein.) Unterm 9. März 1827 ist durch die hiesige Unterpfandsbehörde für ein am Zo. Decbr. mit 5 Procent verzinsliches Anlehen von 800 fl., welches Johann Georg Finkbeiner, Neubauer in Friedrichsthal von dem Platzmeister Pulvermüller daselbst erhalten hat, und worüber im hiesigen Unterpfandsbuch Thl. l'. Bl.28t Eintrag enthalten ist, ein Pfandschein ausgefertigt worden. Dieser Pfandschein ist verloren gegangen, und es wird nun auf> Ansuchen des Gläubigers der etwaige Inhaber desselben aufgefordert ihn Um so gewisser binnen 45 Tagen der Unterzeichneten Stelle vorzulegen, als nach Ablauf dieser Frist gerichtliche Kraftloserklärung erfolgen würde.
Den 5 . Februar 1838 .
K. Oberamtsgericht, Kübe l.
Oberamtsgericht Horb.
Nordstetten. sSchuldenLiquida- tion.) Die SchuldenLiquidation des verstorbenen Viehhändlers jung Maier Auerbacher von Nordstetten wird am
Freitag den 2Z. Februar d. I.
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause zu Nordstetten vorgenommen, wobei die Gläubiger und Bürgen, desselben bei Strafe des Ausschlusses ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stutt- , garter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Horb den 6. Februar 18Z8.
K. Oberamtsgericht, Herrmann.
Horb. sAn die Waisengerichte und Pfleger des Bezirks.) Im Laufe des
bevorstehenden Frühlings und Sommers werden im hiesigen Bezirke sämmtliche Pflegschafts, und Administrationsrechnun- gen abgehvrt werden, weßhalb man sich veranlaßt sicht den Pflegern und Administratoren die unverzügliche Beitreibung der verfallenen Zieler und insbesondere der Zinse, den Ortsvorstehern aber schleunige Justizleitung bei verkommenden Klagen einznschärfen. Hiebei wird bemerkt daß den saumseligen Pflegern nicht nur die Ausstände werden zu Rest gelegt, sondern dieselben auch zur Strafe gezogen werden. Letztere haben auch die OrtsVorsteher, welchen Justizverzögerung zur Last fällt zu erwarten.
Die Waisengerichte haben Vorstehendes den Pflegern zu eröffnen, dieß von ihnen im GemeinderathöProtokoll beurkunden zu lassen und von der geschehenen Publikation längstens bis 1. Merz Anzeige anher zu machen, widrigenfalls die Berichte durch Wartboten würden abgeholt werden.
Den 6. Februar 1858 .
Oberamtsrichker H e r r m a n n.
Kameralamt Attenftaig.
Altenstaig. sVerkauf eines alten Ofens.) Die Unterzeichnete Stelle verkauft am
Mittwoch den 21. d. Mts.
^ Vormittags 9 Uhr den im ForstamtsGebäudedahierstehenden alten deutschen PlattenOfen im Gewicht circa 8 Centner, wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Den iZ. Februar 1838 .
K. Cameralamt, Weber.
Altenstaig. sGewehre.) Inder diesseitigen Canzlei werden am