messenden öffentlichen Anstalt aber trifft, falls er eine Forderung nicht liquidirt, und dieß später zur Anzeige kommt, eine Strafe von fünf Reichsthalern.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich weder vor noch an der Tagfarth- schriftlich oder mündlich hinsichtlich eines Borg'.' oder- NachlaßVcrgleiches so wie über den Verkauf der zur Masse gehörigen Gegenstände und die Bestellung des 'Güterpflegers erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstchen- den Gläubiger beitreten und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 9. Januar 1838.
S t ra u b.
Oberam-sgcricht Horb.
Vo ll m ari nge n, Gerichtsbezirks Horb. sEdiktalladung.j Emerentia Fein- ler von Vollmaringen, welche längst verschollen ist, und wenn sie noch lebt das 70ste Jahr zurückgelegt hat, sowie deren etwaige Leibeserben werden in Gemäßheit Gerichtsbeschlusses vom 24. dieses Monats hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche an das an die Präsumtiverben schon früher gegen Sicherheitsleistung verabfolgte Vermögen derselben binnen 90 Tagen bei dem Walsengericht in Vollmaringen geltend zu machen, widrigenfalls die Emerentia Feinler als ohne Leibeserben gestorben, würde angenommen und ihr Vermögen den Präsumtiverben definitiv zugetheilt werden.
Horb den Zo. Januar r8Z8.
Oberamtsrichter H e r r m a n n.
70 -
Nagold. Bei der Unterzeichneten Stelle ist künftig der Montag als Amtstag bestimmt, an welchem alle — in den GeschäftsKreis eingreifenden Gegenstände von Morgens 8 bis Nachmittags 4 Uhr vorgebracht werden können.
Die betreffenden Ortsvorstande wollen dieß ihren Amtsangehörigen bekannt ma. chen.
Den 29. Januar 1838 .
K. GerichtsNotariat,
L a i b l i n.
Dornstetten. sEingestell- Bei Samuel Dutsch sich ein weißer Hund mit rothen Flecken eingestellt. Der Eigen» thümer wolle sich binnen 8 Tagen melden.
Den 3. Februar 1828.
Stadtschultheißenamt.
Rex in gen, OberamtL Horb. sGläu- bigerAufruf.j Bei heutiger Verhandlung des Schuldenwesens des Markus Brenner, ist der Wunsch ausgedrückt worden, von etwaigen weiteren der Zeit noch nicht bekannten Schulden desselben Kennt- ; niß zu erhalten. Es werden daher alle Gläubiger welche ihre Forderungen noch nicht angezeigt haben, aufgefordert, solche binnen 21 Tagen bei Unterzeichneter Stelle anzuzeigen, und entweder persönlich oder durch rechtsgültig Bevollmächtigte nachzuweisen. Diejenigen welche inner dieser Zeit ihre Forderungen nicht anzeigen, haben sich die hieraus entste, henden Nachtheile selbst zuzuschreiben.
Den 29. Januar 1808.
Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Asprion»