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Glascrardeit Schlosserarbeit Flaschnerarbeit Schmidtarbcit Gußeisen . Hafnerarbcit Anstricharbeit berechnet sind.

4 Z 4 fl- §8 kr. 506 fl- 48 kr. 55 Z fl- ^ kr. 5S5 fl- kr. 24 fl. kr. 1 fl. 12 kr. 292 fl. kr.

Die Arbeiten mit Einschluß der MaterialienLieferung werden am

Donnerstag den 14. d. Mts.

Morgens 9 Uhr

auf dem Rathhaus in Zwehrenberg im öffentlichen Abstreich an solche Handwerks­leute verakkordirt werden, welche sich über Fähigkeit und hinlängliches Vermögen durch Vorlegung bezirksamtlich beglaubig­ter Zeugnisse auszuweisen vermögen.

Die Unternehmer von Bauarbeiten sind zur Verhandlung eingeladen und die OrtsVorsteher gebeten für weitere Ver­öffentlichung dieses Akkords zu sorgen.

Den 1. December 1 . 837 »

K. Kameralamt Altenstaig, und BauInspektorat Calw.

Stuttgart. HHa- lberBeifuhr- und Liefe- ^rungsAkkord.j Dis Beifuhr des für die hiesigen Mili- tärFourageMagazine auf das Halbjahr vom 1. Januar bis Zo. Juni 1838 bei den Cameralämtern Weil im Schönbuch, Rottenburg, Alten, staig, Balingen, Rosenfeld und Wein» garten angewiesenen Habers wird am

Dienstag den 12. Decbr. d. I.

Vormittags 10 Uhr

in der Kaserne der K. Leibgarde zu Pferd in Abstreich gebracht und dabei zugleich Versuchsweise -er halbjäh­

rige Haberbedarf im Ganzen sowohl, als in Partien zur Lieferung gegen baare Bezahlung verakkordirt werden. Die AkkordsLiebhaber werden nun mit dem Bemerken hiezu eingeladen, daß diejeni­gen, welche nicht schon als zuverlässige Männer diesseits bekannt sind, sich mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihre Ver­hältnisse und Mittel zur Uebernahme eines solchen Akkords bei der Verhandlung auszuweisen, sämtliche Unternehmer aber tüchtige Bürgen zu stellen haben.

Den 29. Novbr. 1887.

NegimentsOuartiermeisteramt der K. Leibgarde zu Pferd.

Nordstetten, Oberamts Horb. sGläubigerAufruf.j Auf das kürzlich erfolgte Absterben des jung Maier Auer- bachsr Viehhändlers von Nordstetten sehen sich die Unterzeichneten Stellen veranlaßt die unbekannten Gläubiger desselben hie- mit aufzurufen, ihre Ansprüche an die Masse, namentlich auch Bürgschaftsschul­den innerhalb der Frist von Zo Tagen bei dem Waisengerichte zu Nordstetten anzuzeigen und nachzuweisen, widrigen, falls bei der vorzunehmenden Verlassen- schaftstheilung auf ihre Befriedigung oder Sicherstellung von Amtswegen keine Rücksicht genommen werden, und ihnen alsdann nur die Verfolgung des indem Pfandgefehe Art. 40 vorbehaltenen be­schränkten Absonderungs-Rechts übrig bleiben würde.

Zugleich werden auch alle diejenigen, welche dem gedachten Auerbacher auf irgend eine Weise schuldig geworden sind, hiemit aufgsfordert, ihre Schuldigkeit dem aufgestellten MasseVerwaltsr, dem Vor­sänger Gideon in Nordstetten anzuzeigen,