Acten bekannt sind, durch den Ausschluß- Bescheid, weicher nach beendigter Liqui­dation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern welche sich weder vor noch an der Tagfahrt schrift­lich oder mündlich hinsichtlich eines Borg­oder NachlaßVergleiches, sowie über den Verkauf der zur Masse gehörigen Gegen­stände und die Bestellung des Güter, Pflegers erklären, wird angenommen, daß sie hinsichtlich des Vergleiches der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forde­rungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten und dasjenige genehmigen, was die erscheinenden Gläubiger wegen des Verkaufes der Masse und der Wahl des Güterpflegers beschließen.

Nagold den 25. Juli 185?.

Oberamtsrichter

Straub.

OberamtsgerichL FreudenstadL.

Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Johannes Finkbeiner in der Halde ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der 25. August d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle ; diejenigen welche aus irgend einem Nechts- grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners

Nachmittags 2 Uhr in dem Rathhaus zu Baiersbronn ent­weder persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte, oder durch schriftliche Re- cesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht

Z9ö -

zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten Gerichtssitzung nach der LiquidationsHanblung auszu, sprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht, erscheinenden angenommen werden, sie scyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehr­heit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseOb. jekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 25. Juli 18 Z 7 .

K. Oberamtsgericht. Akt. Bosch, A.V.

Pfalzgrafenweiler, GerichtsBe- zirks Freudenstadt. sSchulden-Liquida- tion.j Gegen Alt Jakob Oesterle, Bür­ger und Fuhrmann in Pfalzgrafenweiler ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schulden-Liquidation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche

Freitag der 1 . September d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 9 Uhr

auf dem Rakhhaus in Pfalzgrafenweiler entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der LiquidationsHanblung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen wer­den, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs