auf aufmrrksapi gemacht, dir Berichte über die Culturveränüerungen von unfehl­

bar am ».Juli hicher eiiizusenvcn und wird hiebei bemerkt, daß insoserne die Ministe rialDerfügung vom rz. Februar 1829 Pkt.

7 und g, sReg.Bl. S. 127.) Auszüge aus.ss dem GemeinderathsProtokoll anordne, statt > dieser einfache schultheißenamtliche Anzei­gen nicht genügen, sondern vielmehr auch die Fehlurkunden gemeinderäthlich zu beurkun­den sepen.

Den 2l. Juni l8Z7-

K. Oberamt.

Für den legal abwesenden Ober- amlman». der gesetzliche Stellvertreter, Aktuar Rapp.

Horb. .Joseph Wurster v^n Salzstct- ten, welcher-^nquisitioniKosten auf der Torf­grube in Siudelfingen abzuSekdienen hat. ist Anfangs dieses Monats von dem Arbeits- Platze entwichen.

ES werden nun sämtliche Behörden er­sucht. auf Wurster zu fahnden und im Be- tretungsfalle ihn an die Unterzeichnete Steile einzulicsern. Den 16. Juni igz 7 .

K. Oberamt. Dil leniu s.

Signalement:

Wurster ist 5' 8" groß, von schlanker' Statur, hat blonde Haare und Augenbrau­nen, proportionirle Nase, kleinen Mund, run­des Kinn im Gesichte Sonnenflechcn.

-Lr ist bekleidet mit einer' blauen Schild­kappe, einem Kittel von weißer Leinwand, dergleichen Hosen und Schuhen. ,

' Oberamt Herrenberg. '

-Herre nb e rg. sAuswanderuug.) Rach- genanntb Personen des hiesigen OberamtS- Bezirks wandern nach Nordamerika aus, und haben auf Jahresfrist die gesetzliche Bürg- schaft geleistet.

1) Christoph Bräuning, Weber und Wittwer

von'Thailfingen nebst 2 Kindern.

2) Johann Martin Riethmüller, lediger

Bauernknecht von dort.

Den 15. Juni 18 Z 7 -

K. Oberamt. Martz.

Oberamtsgericht Nagold. Nagold. ^Verlorner Pfand­schein.) Jakob Friedrich Proß von

Sulz hat am 19. Mai 1827 bei der Marie Margarethe Proß'schen Pflegschaft daselbst ein Anlehen von 69 fl. ausge­nommen, und dafür mehrere Grundstücke t im Anschlag von 120 fl. als Pfänder s bestellt. Der dießfastsige' Pfandschein ist aber verloren gegangen, weswegen der der­zeitige Besitzer desselben hie,nit aufgefor­dert wirdp denselben binnen 60 Tagen der Unterzeichneten GerichtsBehörde zu übergeben, mid seine Ansprüche daran nachzuweifen, widrigenfalls die Pfandbe­stellung als erloschen, und demgemäß der Pfandschein für kraftlos erklärt werden würde.

So beschlossen im K. OberamtöGe- richte zu Nagold

am 19. Juni 1807.

Oberamtsrichter

Straub.

Oberamtsgericht Horb.

Bi er in gen, Gerichtsbezirks Horb. sAufruf an den Besitzer einer verlornen SchuldUrkunde.) Wunibald Pfeffer gewesener Müller in Bieringen, hat am 22. Januar z 820 gegen den Referendär Rudolph KaMmerer in Stuttgart wegen eines Anlehens von 200 fl. einen Pfand­schein ausgestellt. Nach seinem Tode soll die Schuld auf seinen Tochtermann Ignaz Rudolph, Müller, übergangen seyn, der sie auch laut Okuittuug vom 25 . April 183 t bezahlt hat, der Pfand­schein aber ist verloren gegangen.

Es wird nun in Folge Gerichtsbe­schlusses vom, 14. d. Mts. der unbekannte Inhaber dieser Schuldurkunde aufgefor-^ det, dieselbe binnen 60 Tagen um so gewisser - dahier zu produciren und seine etwaigen Ansprüche geltend zu machen,