Intelligenz
für die Obcramts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 35.
Dienstag,
latt
Bezirke
Horb und Hcrrenberg.
1837 .
9. Mat.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckcrei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudcnstadt. Horb, Herrenberg. Das König!. KriegSMini- stcrium hat aus Anlaß der im Jahr tLzz stattgefundenen Einberufung beurlaubter Soldaten zu den größeren KriegS-Uebungen, wobei namentlich die Soldaten aus cnllern- teren Oberamtern durch Bezahlung von Thor-, Pflaster- und Brückengeld in Kosten versetzt worden sehen, daß König!. Ministerium des Innern um die Einleitung ersucht, daß die zu ihren Regimentern cinberufencn Soldaten Von der Verbindlichkeit zur Entrichtung solcher Gelder befreit werden möchten.
Das Königliche KriegsMinisterium führt zu Begründung dieses Antrags an, daß ein Beurlaubter, so bald er zum Dienste cinbe- rufen werde, von dem Augenblick an, wo ihm derBefchl zum Einrücken eröffnet werde, und er in dessen Folge seinen UrlaubsOrt verlasse, um sich zum Regiment zu begeben, als im Dienste befindlich zu betrachten sep, wobei zu Vermeidung von Mißbrauchen die Bestimmung getroffen werden könnte, daß sich der Beurlaubte durch seinen UrlaubePaß und durch eine ihm von seiner OrtsBehörde auf der Rückseite desselben beigesetzte Urkunde über den Befehl zum Einrückcn bei den Erhebungs- Stätten auszuweisen habe.
Inzwischen hat in Folge der diesfalls ge« troffcnen Verfügung der Bezug eines Thor- sperrgclds allgemein aufgehört, und ck handelt sich daher in dem vorliegenden Falle bloS von Pflaster und Brückengeldern.
In Beziehung auf diese letzteren Gelder wird nun den SrtSDorstchern in Gemasheit höherer Weisung von der vorstehenden Erklärung des KricgsMinistcriumS, wornach die aus dem Urlaub cinberufencn Soldaten auf dem Wege zum Regiment hinsichtlich der Entrichtung der Pflaster- und Brückengelder gleichsam als im Dienste befindlich zu betrachten sepen, Eröffnung gemacht.
Zugleich wird den GemciudeVorstchern ausgctragen, künftig jedem einbcrufcnen Voldatc» ihrer Gemeinde, bei seinem Abgänge zum Regiment auf der Rückseite des Urlaubs- Passes die Einberufung zum Regiment zu beurkunden.
Den 4. Mai igz?.
K. Oberämter.
Engel. Friz.
Dillenius. Marz.
Oberarntsgericht Nagold.
Altenstaig, Gerichtsbezirks Nagold. sSchuldenliquidation.ss Gegen Johann Martin Henßler, Mezgermeister in Al» tenstaig ist der Gant rechtskräftig erkannt, und das K. Amtsnotariat Altensiakg