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Jakobine Reich. ^
Rosine Reich.
Elisabethc Zisie.
Spbille Zifle.
Johann Martin Stoll mit Frau und 5 Kindern. Anne Marie Göz.
Hö rschweiler:
Christine Schübel.
Anne Marie Eberhardt.
Martin Schwärz.
Matthäus Haist.
Herzogrweiler:
Christian Helber mit Frau und 8 Kindern. Jakob Schübel mit Frau und 4 Kindern. Johann Georg Weisser mitFrau undsKindern. Gottfried Haußer mit Frau.
Jakob Friedrich Schmalz mit Frau und I Kindern.
Johann Adam Haußer mit 2 Kindern. Christine Marie Kuhn mit einem Kinde. Anne Marie Lutz.
Andreas Hartmann.
Anne Marie Kalmbach.
Anne Marie Stahl mit einem Kinde. JohannJakobWeiffer mitFrau und z Kindern.
L 0 mbach:
Magdalene Hornberger.
Rosine Hornberger mit einem Kmbe.
Jakob Sinn mik Frau und 5 Kindern. Neuneck:
Johann Martin Epting.
Pfalzgrafenwkiler:
Rosine Henßler.
Johann Michael Henßler.
Rosine Wurster.
Katharine Frey.
Reichenbach:
Johannes Finkbeiner.
Johann Adam Heinzelmann.
'schöpft och:
Johannes Siegel.
Johannes Kaupp.
T hum lingeml Christian Bahnet.
Jakob Friedrich Rothfuß.
Barbara Rothfuß.
Barbara Hauer.
Anne Marje Klager.
Wittendorf. ^
Friedrich Ziegler.
Georg Burkhardt.
t t l e n s w öll er:,
Christian Dölker. - ^ .
Martin Rautter.
Gottlieb Majer.
Altenstak^. Dornstetten. sFor- mat zu Berichten und Eingab?».^ Die K. Finanzkammer des Schwarzwaldkreises hat unterm 12. Liß folgende Verfügung er« lassen: -6 '
Das GeneralRescript vom 22. April 1806, (Reg.Bl. S. 3 t,^ schreibt in Betracht daß ein geschiedenes PapierFormat bei den eingekommenen Berichten, Memorialien in der Kanz« lei mehrere Unbequemlichkeiten veran- laßt habe, vor, daß kein anderes, als das dem gegebenen Muster an Höhe und Breite gleichkommende beschnittene Papier bei allen vorkommenden Geschäften gebraucht werden soll.
Nach diesem Muster beträgt die Höhe eines halben Bogens 1/1" 2*", und die Breite 7" 2'/?" nach dem Decimalmaaße.
Da diese Vorschrift neuerlich häufig übersehen, und namentlich Papier in größerem Format, wie es aus der Papiermühle kommt, überschriebe» wird; so sind auf besonder» Befehl des K. FinanzMinisteriums v. 28. v. M. sämtliche Registraturen angewiesen worden, Berichte und andere Eingaben, welche das vorgeschriebene Papierformat nicht haben, den Einsendern zur Beobachtung der Vor» schrift zurückzugeben.
Die OrtsVorsteher haben diese wiederholte Anordnung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und sich selbst genau darnach zu richten.
Den 24. April t 83 ?.
Die K. Kameralämter' Altenstaig und Dornstetten.
Weber. Mayer.