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Jakobine Reich. ^

Rosine Reich.

Elisabethc Zisie.

Spbille Zifle.

Johann Martin Stoll mit Frau und 5 Kindern. Anne Marie Göz.

rschweiler:

Christine Schübel.

Anne Marie Eberhardt.

Martin Schwärz.

Matthäus Haist.

Herzogrweiler:

Christian Helber mit Frau und 8 Kindern. Jakob Schübel mit Frau und 4 Kindern. Johann Georg Weisser mitFrau undsKindern. Gottfried Haußer mit Frau.

Jakob Friedrich Schmalz mit Frau und I Kindern.

Johann Adam Haußer mit 2 Kindern. Christine Marie Kuhn mit einem Kinde. Anne Marie Lutz.

Andreas Hartmann.

Anne Marie Kalmbach.

Anne Marie Stahl mit einem Kinde. JohannJakobWeiffer mitFrau und z Kindern.

L 0 mbach:

Magdalene Hornberger.

Rosine Hornberger mit einem Kmbe.

Jakob Sinn mik Frau und 5 Kindern. Neuneck:

Johann Martin Epting.

Pfalzgrafenwkiler:

Rosine Henßler.

Johann Michael Henßler.

Rosine Wurster.

Katharine Frey.

Reichenbach:

Johannes Finkbeiner.

Johann Adam Heinzelmann.

'schöpft och:

Johannes Siegel.

Johannes Kaupp.

T hum lingeml Christian Bahnet.

Jakob Friedrich Rothfuß.

Barbara Rothfuß.

Barbara Hauer.

Anne Marje Klager.

Wittendorf. ^

Friedrich Ziegler.

Georg Burkhardt.

t t l e n s w öll er:,

Christian Dölker. - ^ .

Martin Rautter.

Gottlieb Majer.

Altenstak^. Dornstetten. sFor- mat zu Berichten und Eingab?».^ Die K. Finanzkammer des Schwarzwaldkreises hat unterm 12. Liß folgende Verfügung er« lassen: -6 '

Das GeneralRescript vom 22. April 1806, (Reg.Bl. S. 3 t,^ schreibt in Betracht daß ein geschiedenes PapierFormat bei den eingekommenen Berichten, Memorialien in der Kanz« lei mehrere Unbequemlichkeiten veran- laßt habe, vor, daß kein anderes, als das dem gegebenen Muster an Höhe und Breite gleichkommende beschnittene Papier bei allen vorkommenden Ge­schäften gebraucht werden soll.

Nach diesem Muster beträgt die Höhe eines halben Bogens 1/1" 2*", und die Breite 7" 2'/?" nach dem Decimalmaaße.

Da diese Vorschrift neuerlich häufig übersehen, und namentlich Papier in größerem Format, wie es aus der Papiermühle kommt, überschriebe» wird; so sind auf besonder» Befehl des K. FinanzMinisteriums v. 28. v. M. sämtliche Registraturen an­gewiesen worden, Berichte und andere Eingaben, welche das vorgeschriebene Papierformat nicht haben, den Ein­sendern zur Beobachtung der Vor» schrift zurückzugeben.

Die OrtsVorsteher haben diese wiederholte Anordnung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und sich selbst genau darnach zu richten.

Den 24. April t 83 ?.

Die K. Kameralämter' Altenstaig und Dornstetten.

Weber. Mayer.