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M i nd e rSbach, Ner^chtsBezirk Na« gold. sSchuldenLiquidation.) Gegen Johannes.Henne, Bürger und Täglich- ner zu Mindersbach ist der Gant erkannt worden, wenn kein Vergleich geschehen kann.

Tagfahrt zur SchuldenLiquidation wurde auf

Mittwoch den 28. December d. I. festgesetzt.

Dessen Gläubiger und Bürgen wer­den daher vorgelaben, an obigem Tag Morgens 8 Uhr

»n dem GemeinderathsZimmer zuj Min- derSbach entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der Ver­handlung zu erscheinen, oder auch vor derselben schriftliche Recesse einzureichen und ihre Forderungen zu liquidiren auch sich über einen Vergleich zu erklären.

Wer nun das unterläßt, und Lessen Ansprüche aus den Acten nicht ersicht­lich sind, wird durch ein in der näch­sten Gerichtssitzung ergehendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.

Am 26. November t8Z6.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Straub.

Nagold. sAufforderung.^ Barbara Mast von Reichenbach hat gegen Con­rad Roller von Effringen eine Klage we­gen Ansprüche aus unehelicher Schwän­gerung angebracht. Da der Aufenthalt des Beklagten nicht ausgemittelt werden konnte, so wird auf Anrufen der Klägerin der Beklagte hiemit öffentlich aufgefor­dert, binnen 60 Tage der Unterzeichneten Stelle seinen gegenwärtigen Aufenthalt anzuzeigen, widrigenfalls für die Dauer der Abwesenheit des Beklagten ein Pfle­ger bestellt würde, dessen Handlungen für ihn verbindlich wären. Die betref-