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M i nd e rSbach, Ner^chtsBezirk Na« gold. sSchuldenLiquidation.) Gegen Johannes.Henne, Bürger und Täglich- ner zu Mindersbach ist der Gant erkannt worden, wenn kein Vergleich geschehen kann.
Tagfahrt zur SchuldenLiquidation wurde auf
Mittwoch den 28. December d. I. festgesetzt.
Dessen Gläubiger und Bürgen werden daher vorgelaben, an obigem Tag Morgens 8 Uhr
»n dem GemeinderathsZimmer zuj Min- derSbach entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte bei der Verhandlung zu erscheinen, oder auch vor derselben schriftliche Recesse einzureichen und ihre Forderungen zu liquidiren auch sich über einen Vergleich zu erklären.
Wer nun das unterläßt, und Lessen Ansprüche aus den Acten nicht ersichtlich sind, wird durch ein — in der nächsten Gerichtssitzung ergehendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.
Am 26. November t8Z6.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Straub.
Nagold. sAufforderung.^ Barbara Mast von Reichenbach hat gegen Conrad Roller von Effringen eine Klage wegen Ansprüche aus unehelicher Schwängerung angebracht. Da der Aufenthalt des Beklagten nicht ausgemittelt werden konnte, so wird auf Anrufen der Klägerin der Beklagte hiemit öffentlich aufgefordert, binnen 60 Tage der Unterzeichneten Stelle seinen gegenwärtigen Aufenthalt anzuzeigen, widrigenfalls für die Dauer der Abwesenheit des Beklagten ein Pfleger bestellt würde, dessen Handlungen für ihn verbindlich wären. Die betref-