gedachten Schuld-DscumentS würde vor­gefahren werden.

Den 19. Juni i 83 b.

K- Oberamts-Gericht. Act. Herrmann.

Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. sHolz-Verkauf.j Die Unterzeichnete Stelle wird höherem Auf­trag zu Folge nachstehendes Bau- und Sägholz von dem Schlag - Erzeugniß

g. 35 /^ g

Dienstag den 5 . Juli d. I. Morgens tv Uhr

in der Forstamts Canzlei im öffentlichen Aufstreich verkaufen, und zwar vom

Rcv. Altenstaig Schlag Neabann an

-er sogenannten Wcinstraße.

Schlag N 0» n e 11 w a l d an

den Mohnhardtcr Feldce».

Doppelklötze

- »5 Stück

' ^2

einfache

' 4Z «

- 14

M-ß 6oger

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- 12

gem. 6oger

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- 4

Meß gogcr

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gem. 5vger

- 24

52

Meß 4oger

- 23

87

g-m. 4vger

- 6

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Meß zOger

- 2

- Ly

Summa - 129 Stückz 2 c Stück.

Der Revier-Förster von Au hat die Weisung den Kaufsliebhabern das Holz durch das Schätz-Personal vorweisen zu kaffen.

Am 24. Juni 1806.

K. Forsiamt.

Aach, Gerichts-BezirksFreudenstadt. Da zu vermuthen ist, daß der kürzlich mit Tod abgegangene Michael Rothfuß gewesener Bürger' und Säger von Aach qn verschiedenen Orten Schulden con- trahirt habe, die bis jetzt nicht zur An­zeige gekommen sind, so werden zu Be­gründung eines sichern Verlassenschafts»

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Inventars alle Diejenigen, welche »och eine Forderung an den Erblasser zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen drei Wochen (Z Wochen) bei dem Schultheißenamt Aach um so ge­wisser geltend zu machen, als nach V-r- fluß dieser Frist, die VerlassenschaftS» Theilung vorgenommen werden wird, und. späterhin bei dem ohnehin unbe­deutenden Vermögen keine Befriedigung mehr zu erwarten ist.

Den 24. Juni i 83 b.

Waisengericht.

Vät. K. Amts-Notariat Dornstctten.

Amts Verweser Assistent H 0 f f a ck e r.

Nagold. sGläubiger-Aufruf.) Um die Güterkaufschillinge des hiesigen Bür­gers und Fruchthändlers Jg. Christian Lehre mit Sicherheit verweisen zu kön­nen, werden alle diejenige welche an denselben eine Forderung zu machen ha­ben, aufgefordert, solche binnen 15 Ta­gen bei dem hiesigen Stadtschultheißen« Amt einzureichen.

Den 18. Juni i 85 §.

Stadtrath,

Vorstand Stadtschultheiß Fuchstat t.

Luzenhardt, Oberamts Horb. Das Schultheißenamt macht dem Publi­kum bekannt, daß sich mit dem Kesselflicker Fidel Mittig niemand auf Borg einlassen und in Wirthshäuser nichts zu trinken gege­ben werden wolle, auch mit Abfolgung Kes- selfl.ickerwaarc sich gänzlich zu hüten ist, alt Johannes Rupp Kesselflicker ist mit Schul­denmachen im nemlichen Grade, er ist schon im Jahr 1828 als Mundtodt erklärt unÄ befindet sich noch im alten Zustand.

Schultheißenamt.