gedachten Schuld-DscumentS würde vorgefahren werden.
Den 19. Juni i 83 b.
K- Oberamts-Gericht. Act. Herrmann.
Forstamt Altenstaig.
Altenstaig. sHolz-Verkauf.j Die Unterzeichnete Stelle wird höherem Auftrag zu Folge nachstehendes Bau- und Sägholz von dem Schlag - Erzeugniß
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Dienstag den 5 . Juli d. I. Morgens tv Uhr
in der Forstamts Canzlei im öffentlichen Aufstreich verkaufen, und zwar vom
Rcv. Altenstaig Schlag Neabann an
-er sogenannten Wcinstraße.
Schlag N 0» n e 11 w a l d an
den Mohnhardtcr Feldce».
Doppelklötze —
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Summa - 129 Stück —z 2 c Stück.
Der Revier-Förster von Au hat die Weisung den Kaufsliebhabern das Holz durch das Schätz-Personal vorweisen zu kaffen.
Am 24. Juni 1806.
K. Forsiamt.
Aach, Gerichts-BezirksFreudenstadt. Da zu vermuthen ist, daß der kürzlich mit Tod abgegangene Michael Rothfuß gewesener Bürger' und Säger von Aach qn verschiedenen Orten Schulden con- trahirt habe, die bis jetzt nicht zur Anzeige gekommen sind, so werden zu Begründung eines sichern Verlassenschafts»
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Inventars alle Diejenigen, welche »och eine Forderung an den Erblasser zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen drei Wochen (Z Wochen) bei dem Schultheißenamt Aach um so gewisser geltend zu machen, als nach V-r- fluß dieser Frist, die VerlassenschaftS» Theilung vorgenommen werden wird, und. späterhin bei dem ohnehin unbedeutenden Vermögen keine Befriedigung mehr zu erwarten ist.
Den 24. Juni i 83 b.
Waisengericht.
Vät. K. Amts-Notariat Dornstctten.
Amts Verweser Assistent H 0 f f a ck e r.
Nagold. sGläubiger-Aufruf.) Um die Güterkaufschillinge des hiesigen Bürgers und Fruchthändlers Jg. Christian Lehre mit Sicherheit verweisen zu können, werden alle diejenige — welche an denselben eine Forderung zu machen haben, aufgefordert, solche binnen 15 Tagen bei dem hiesigen Stadtschultheißen« Amt einzureichen.
Den 18. Juni i 85 §.
Stadtrath,
Vorstand Stadtschultheiß Fuchstat t.
Luzenhardt, Oberamts Horb. Das Schultheißenamt macht dem Publikum bekannt, daß sich mit dem Kesselflicker Fidel Mittig niemand auf Borg einlassen und in Wirthshäuser nichts zu trinken gegeben werden wolle, auch mit Abfolgung Kes- selfl.ickerwaarc sich gänzlich zu hüten ist, alt Johannes Rupp Kesselflicker ist mit Schuldenmachen im nemlichen Grade, er ist schon im Jahr 1828 als Mundtodt erklärt unÄ befindet sich noch im alten Zustand.
Schultheißenamt.