ohne ort-polizeiliche Erlaubniß von Hause entfernt, und zieht allein Vermuthen nach dem gewohnten liederlichen Leben und Bet­tel nach.

Sammtliche Polizei-Behörden werden nun ersucht, nach derselben fahnden und sie im Bctretungsfalle hieher einliefern zu lassen.

Den » 4 . Juni igz6.

Königliches Oberamt.

DilleniuS.

Signalement:. Sie ist 21 Jahre alt, 5' 6" groß, starker Statur, hat runde Ge- sichtöform, braune Farbe, dunkelbraune Haare, graue Augen, proportionirte Nase, gewöhnlichen Mund, volle Wangen, gute Zahne und gerade Beine. Ihre Kleidung kann nicht näher beschrieben werden.

ES wird noch bemerkt, daß die Gersteneker ohne Zweifel in Gesellschaft ihre-BeihalterS Joseph Geiger, ledig, von Unterthalheim, Oderamt» Nagold, umherzieht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Bei der unter dem 2 §. d. M. stattgehabten Abh'or der von Mi­chel GrLninger, Gerichts-Beisitzer abge­legten Rechnung über das non ihm ver­waltende Pfleg-Vermögen des Gottfried Gännsle, Metzgers, sähe man sich zu der Verfügung veranlaßt, daß weder die zu dieser Pflegschaft schuldende Personen dem Pflegling Gännsle bei Strafe dop­pelter Zahlung an Capital und Zinse etwas bezahlen dürfen, noch daß irgend eine von demselben contrahirte Schuld, wozu der Pfleger seine Einwilligung nicht gegeben hat, berücksichtigt werden wird; als von welcher Verfügung das Publikum hiemit in Kenntniß gesetzt wird.

Den ZV. Mai 1836.

K. Oberamts-Gericht.

Hoffacker.

Forstamt Altenstaig.

Alten staig. sStraßensperre-H Im Laufe dieses Sommers wird die neue

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Anlegung der Enzstraße von SimmerS- feld bis in das Enzklvsterle in Vollzug gesetzt, es wird daher bekannt gemacht, daß

der Straßenzug von Simmersfeld bis an den Gomppelscheurer Weg nur auf Nebenwege gemacht werden kann,

von

dem Gomppelscheurer Weg aus hin­gegen bis in das Enzkldsterle ist die Befahrung der alten Enzstraße gänzlich eingestellt;

es haben daher alle Fuhrwerke, welche von Simmersfeld aus in das Enzthal oder zurück nach Simmersfeld wollen, sich des Wegs über die Gomppelscheuer zu bedienen. Die Befahrung der Pla- nie ist daher bei Strafe verboten.

Den 1.1. Juni 1836 .

K. Forstamt.

Hornberg, Oberamts Calw. Jo­hannes Klink, Schneider von hier, wel­cher bei der Unterzeichneten Stelle wegen Schulden häufig verklagt wird, ist ohne Vermögen, und es kann deßwegen seh­nen Gläubigern nicht zur Befriedigung geholfen werden. Man macht dieß zur Warnung des Publikums hiemit öffent­lich bekannt.

Den 2. Juni 1836.

Schultheißenamt.

Bürkle.

Baiersbronn, Oberamts-Gerichts Freudenstadt. sGläubiger-Aufruf-H Um den Liegenschaft»-Kaufschilking hes Alt Johann Georg Gaiser im Losch dahier richtig verweisen zu können, werden des­sen Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprü­che binnen 21 Tagen zu liquidiren; widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß dieselben bei der, demnächst erfol-