ohne ort-polizeiliche Erlaubniß von Hause entfernt, und zieht allein Vermuthen nach dem gewohnten liederlichen Leben und Bettel nach.
Sammtliche Polizei-Behörden werden nun ersucht, nach derselben fahnden und sie im Bctretungsfalle hieher einliefern zu lassen.
Den » 4 . Juni igz6.
Königliches Oberamt.
DilleniuS.
Signalement:. Sie ist 21 Jahre alt, 5' 6" groß, starker Statur, hat runde Ge- sichtöform, braune Farbe, dunkelbraune Haare, graue Augen, proportionirte Nase, gewöhnlichen Mund, volle Wangen, gute Zahne und gerade Beine. Ihre Kleidung kann nicht näher beschrieben werden.
ES wird noch bemerkt, daß die Gersteneker ohne Zweifel in Gesellschaft ihre-BeihalterS Joseph Geiger, ledig, von Unterthalheim, Oderamt» Nagold, umherzieht.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. Bei der unter dem 2 §. d. M. stattgehabten Abh'or der von Michel GrLninger, Gerichts-Beisitzer abgelegten Rechnung über das non ihm verwaltende Pfleg-Vermögen des Gottfried Gännsle, Metzgers, sähe man sich zu der Verfügung veranlaßt, daß weder die zu dieser Pflegschaft schuldende Personen dem Pflegling Gännsle bei Strafe doppelter Zahlung an Capital und Zinse etwas bezahlen dürfen, noch daß irgend eine von demselben contrahirte Schuld, wozu der Pfleger seine Einwilligung nicht gegeben hat, berücksichtigt werden wird; als von welcher Verfügung das Publikum hiemit in Kenntniß gesetzt wird.
Den ZV. Mai 1836.
K. Oberamts-Gericht.
Hoffacker.
Forstamt Altenstaig.
Alten staig. sStraßensperre-H Im Laufe dieses Sommers wird die neue
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Anlegung der Enzstraße von SimmerS- feld bis in das Enzklvsterle in Vollzug gesetzt, es wird daher bekannt gemacht, daß
der Straßenzug von Simmersfeld bis an den Gomppelscheurer Weg nur auf Nebenwege gemacht werden kann,
von
dem Gomppelscheurer Weg aus hingegen bis in das Enzkldsterle ist die Befahrung der alten Enzstraße gänzlich eingestellt;
es haben daher alle Fuhrwerke, welche von Simmersfeld aus in das Enzthal oder zurück nach Simmersfeld wollen, sich des Wegs über die Gomppelscheuer zu bedienen. Die Befahrung der Pla- nie ist daher bei Strafe verboten.
Den 1.1. Juni 1836 .
K. Forstamt.
Hornberg, Oberamts Calw. Johannes Klink, Schneider von hier, welcher bei der Unterzeichneten Stelle wegen Schulden häufig verklagt wird, ist ohne Vermögen, und es kann deßwegen sehnen Gläubigern nicht zur Befriedigung geholfen werden. Man macht dieß zur Warnung des Publikums hiemit öffentlich bekannt.
Den 2. Juni 1836.
Schultheißenamt.
Bürkle.
Baiersbronn, Oberamts-Gerichts Freudenstadt. sGläubiger-Aufruf-H Um den Liegenschaft»-Kaufschilking hes Alt Johann Georg Gaiser im Losch dahier richtig verweisen zu können, werden dessen Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 21 Tagen zu liquidiren; widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß dieselben bei der, demnächst erfol-