für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

Freitag,

Slatt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1836 .

10. Juni.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im

Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckerci.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Die Orts - Vorsteher werden angewiesen die Verzeichnisse über die Amts- Dergleichungs - Kosten x. binnen g

Tagen an die Obcramts-Pfiegc cinzusendcn.

Den i0. Juni 1356.

K. Oberamt.

Nagold. Die Gemeinde- und Stif- tungsrathe, sowie die Vcrwaltungs-Actuare werden angewiesen, die Etats p. 13^^37 unfehlbar bis den 2. Juli d. I. hiehcr einzusenden. ^

Den io. Juni igz6.

K. Oberamt und beziehungsweise K. G. Obcramt.

Engel. Hauff.

Nagold. Dis Gemeinderakhe werden erinnert, die Berissite über Cultur-Dcrande- rungen unfehlbar bis den 2. Juli d. I. anher vorzulcgen.

Den 10. Juli 1356.

K. Obcramt.

Nagold. Unter Beziehung auf den Er­last vom 4. Juli v. I. (Intelligenz-Blatt Nrv. 54) werden die OrtS-Vorsteher erin­nert, den vorgcschriebenen Bericht in Betreff der Errichtung öffentlicher Backöfen bei Ver­

meidung eines Warthboten am nächsten Botcntag einzusenden.

Den 10. Juni 1356.

K- Oberamt.

Obcramt Horb.

Horb. sOeffcntliche Belobung.^ Der Kameralamtsdiener Schanz und der Weg­knecht Joseph Steinwand von hier, haben am 16. v. Mts. zwei an einer tiefen Stelle in den Neckar-Kanal dahier gefallene Kna­ben vom Tod des Ertrinkens gerettet, und werden zu Folge eines Erlasses der K. Re­gierung des Schwarzwald-Kreises vom F. d. MtS. wegen ihrer menschenfreundlichen und entschlossenen Handlung hiemit öffentlich belobt.

Den 7. Juni 1856.

K. Oberamt.

Dillenius.

Horb. sAufruf an die OrtS-Vorsteher und Oberamls-Angehörigen.^ Den samtli- che» Angehörigen des diesseitigen OberamtS- BezirkS ist das große Unglück bekannt, wel­ches am g. d. Mts. mehrere Bewohner der Nachbar-Gemeinde Ergcnzingen Oberamts Nottenburg durch Brandstiftung betroffen hat. Gleichwohl hat die Unterzeichnete Stelle noch nicht bemerken können, daß sich über dieses Unglück Von Seite der diesseitigen Amts - Angehörigen diejenige Theilnahme durch Unterstützungs-Beitrage gezeigt hättx.