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ftn in Nikderwaldungen. und die Errichtung von öffentlichen Backhäusern, werden die Schultheissen-Aemter erinnert: die ihnen diß- falls abgefordcrten Berichte, jeder besonder, längstens bis 3. Juni d. I. hieher zu senden.

Den 23. Mai isz6. ^

K. Oberamt. Friz.

OberamL Horb.

Horb. An die Orts-Vorsteher. sBe- treffcnd die Einschärfung der Vorschrift, daß bei Lösung von Malzschcinen jedesmal dem Acciscamt anzuzeigcn sexe, zu welcher Bier­gattung das Malz verwendet werdet Da es schon vorgekommen ist, daß die unterm io. Juli iöZ0. Nro. 570z. gegebene Vor- schrist, wonach bei Lösung der Malzschcine jedesmal dem Acciscamt angezeigt werden solle, zu welcher Bicrgattung das Malz ver­wendet werden wolle, nicht befolgt wurde, so sieht man sich veranlaßt, gedachte Vor­schrift auf's Nachdrücklichste in Erinnerung zu bringen, und insbesondere die Acciscr und Bierbrauer des Oberamts- und Eame- ralamtS - Bezirks auf solche wiederholt auf­merksam zu machen.

Man bemerkt hiebei, daß die Einhaltung jener Vorschrift um so mehr erwartet werde, als abweichende Ergebnisse bei einer ctwai- gen Untersuchung und Aufnahme der Bier- Dorräthe, auch alsdann Strafen zur Folge haben würden, wenn der ganze Biervorrath zusammen der versteuerten Malzguantität entsprechen sollte.

Vorstehendes ist von den Orts-Vorstehern sogleich gehörig zu publiciren, und daß cs geschehen, durch einen Eintrag im Gemein- beraths-Protokoll darzuthun.

Den Li. Mai 1356..

Ober, und Kameralamt.

Dillenius. Majer.

Horb. sAufruf an die Orts-Vorsteher und Oberamts - Angehörigen.^ Den sämtli­chen Angehörigen des diesseitigen Oberamts- Vezirks ist das große Unglück bekannt, wel­ches am g. d. Mts. mehrere Bewohner der Nachbar-Gemeinde Ergenzingen Oberamts Rottenburg durch Brandstiftung betroffen hat. Gleichwohl hat die Unterzeichnete Stelle Noch nicht bemerken können, daß sich über

diese» Unglück von Seite der diesseitigen Amts - Angehörigen diejenige Theilnahme durch Unterstützungs-Beiträge gezeigt hätte, welche Neben-Mcnschen verdienen, die ohne ihre Schuld aller ihrer Habe beraubt, ohne Obdach und ohne Nahrung sind.

Da die Unterzeichnete Stelle annehmen zu dürfen glaubt, daß mit Rechnung solcher Unterstützungs-Beiträge deßwegen zugewartet worden scpe, bis Gelegenheit gegeben werde, solche in den Gemeinden durch die Vcrun» glückten selbst ersammeln zu lassen, so macht sie darauf aufmerksam, daß nach einer öf­fentlichen amtlichen Bekanntmachung den Verunglückten untersagt ist, auf diese Art Unterstützung zu suchen, erläßt aber eben darum an die Angehörigen des OberamtS- Bezirkß die freundliche Bitte, dasjenige, was sie zu Milderung des Unglücks genannt, ih- rer Nebenmenschen beitragen können, es sei viel oder wenig und cS bestehe an Geld oder Naturalien, Kleidungsstücken oder Weiß­zeug an die betreffenden Orts-Vorsteher ab­zugeben, welche angewiesen werden, diese Beitrage entweder direct an das gemein­schaftliche Amt zu Ergenzingen, oder an die Unterzeichnete Stelle abzuliefern, welche das Weitere besorgen und seiner Zeit die erho­benen Gaben öffentlich bekannt machen wird. Den 26. Mai 1356.

Königliches Oberamt.

Oberamtmann Dillenius.

OderamL Herrenbcrg.

Herrenberg. sAuSwanderung.^s Nach­genannte Personen des hiesigen Bezirks wan­dern aus und haben die gesezliche Bürgschaft geleistet, und zwar:

von Herrenberg,

Anna Maria, Wittwe des Weil. Johannes Wühler, Bürgers und Metzgers dahier, nach Welschneureuth, Landamts Carls- ruhe, im Großherzogthum Baden, von Obcrjettingeu:

Johann Georg Dürr, ledig, nach Nordamerika. Den 23. Mai 1356.

K. Oberamt.

Grünmet ist et teil. sAbstreichs- Verhandlung.^ Die Unterzeichnete Stelle wird am 5. Juni Nachmittags Z Uhr