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ftn in Nikderwaldungen. und die Errichtung von öffentlichen Backhäusern, werden die Schultheissen-Aemter erinnert: die ihnen diß- falls abgefordcrten Berichte, jeder besonder, längstens bis 3. Juni d. I. hieher zu senden.
Den 23. Mai isz6. ^
K. Oberamt. Friz.
OberamL Horb.
Horb. An die Orts-Vorsteher. sBe- treffcnd die Einschärfung der Vorschrift, daß bei Lösung von Malzschcinen jedesmal dem Acciscamt anzuzeigcn sexe, zu welcher Biergattung das Malz verwendet werdet Da es schon vorgekommen ist, daß die — unterm io. Juli iöZ0. Nro. 570z. gegebene Vor- schrist, wonach bei Lösung der Malzschcine jedesmal dem Acciscamt angezeigt werden solle, zu welcher Bicrgattung das Malz verwendet werden wolle, nicht befolgt wurde, so sieht man sich veranlaßt, gedachte Vorschrift auf's Nachdrücklichste in Erinnerung zu bringen, und insbesondere die Acciscr und Bierbrauer des Oberamts- und Eame- ralamtS - Bezirks auf solche wiederholt aufmerksam zu machen.
Man bemerkt hiebei, daß die Einhaltung jener Vorschrift um so mehr erwartet werde, als abweichende Ergebnisse bei einer ctwai- gen Untersuchung und Aufnahme der Bier- Dorräthe, auch alsdann Strafen zur Folge haben würden, wenn der ganze Biervorrath zusammen der versteuerten Malzguantität entsprechen sollte.
Vorstehendes ist von den Orts-Vorstehern sogleich gehörig zu publiciren, und daß cs geschehen, durch einen Eintrag im Gemein- beraths-Protokoll darzuthun.
Den Li. Mai 1356..
Ober, und Kameralamt.
Dillenius. Majer.
Horb. sAufruf an die Orts-Vorsteher und Oberamts - Angehörigen.^ Den sämtlichen Angehörigen des diesseitigen Oberamts- Vezirks ist das große Unglück bekannt, welches am g. d. Mts. mehrere Bewohner der Nachbar-Gemeinde Ergenzingen Oberamts Rottenburg durch Brandstiftung betroffen hat. Gleichwohl hat die Unterzeichnete Stelle Noch nicht bemerken können, daß sich über
diese» Unglück von Seite der diesseitigen Amts - Angehörigen diejenige Theilnahme durch Unterstützungs-Beiträge gezeigt hätte, welche Neben-Mcnschen verdienen, die ohne ihre Schuld aller ihrer Habe beraubt, ohne Obdach und ohne Nahrung sind.
Da die Unterzeichnete Stelle annehmen zu dürfen glaubt, daß mit Rechnung solcher Unterstützungs-Beiträge deßwegen zugewartet worden scpe, bis Gelegenheit gegeben werde, solche in den Gemeinden durch die Vcrun» glückten selbst ersammeln zu lassen, so macht sie darauf aufmerksam, daß nach einer öffentlichen amtlichen Bekanntmachung den Verunglückten untersagt ist, auf diese Art Unterstützung zu suchen, erläßt aber eben darum an die Angehörigen des OberamtS- Bezirkß die freundliche Bitte, dasjenige, was sie zu Milderung des Unglücks genannt, ih- rer Nebenmenschen beitragen können, es sei viel oder wenig und cS bestehe an Geld oder Naturalien, Kleidungsstücken oder Weißzeug an die betreffenden Orts-Vorsteher abzugeben, welche angewiesen werden, diese Beitrage entweder direct an das gemeinschaftliche Amt zu Ergenzingen, oder an die Unterzeichnete Stelle abzuliefern, welche das Weitere besorgen und seiner Zeit die erhobenen Gaben öffentlich bekannt machen wird. Den 26. Mai 1356.
Königliches Oberamt.
Oberamtmann Dillenius.
OderamL Herrenbcrg.
Herrenberg. sAuSwanderung.^s Nachgenannte Personen des hiesigen Bezirks wandern aus und haben die gesezliche Bürgschaft geleistet, und zwar:
von Herrenberg,
Anna Maria, Wittwe des Weil. Johannes Wühler, Bürgers und Metzgers dahier, nach Welschneureuth, Landamts Carls- ruhe, im Großherzogthum Baden, von Obcrjettingeu:
Johann Georg Dürr, ledig, nach Nordamerika. Den 23. Mai 1356.
K. Oberamt.
Grünmet ist et teil. sAbstreichs- Verhandlung.^ Die Unterzeichnete Stelle wird am 5. Juni Nachmittags Z Uhr