Intelligenz-
für die ObcramtS-
Nagold, Freudenstadt, Nrs. 61 .
Dienstag,
— 501 —.
Bezirke
Blatt
Horb und Herrenberg.
13 3 5 .
13 . Oktober.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Iw Verlag der F. W. Vtscher'schen Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Horb.
Horb. Nachstehende Personen sind auS- gewandert, und haben auf Jahresfrist die vorgeschriebene Bürgschaft geleistet.
1) Ann^ Straub von Wachendorf, nachWien.
2) Johannes Miller von Rohrdorf, nachWien. z) Franziska Klink mit ihrem Kind Magdalena «von Rcxingen, nach Sigmaringen.
4) Catharina AlbuS von Bieringen, nach Frankreich.
5) Johann Teufel von Eutingen, nach Baden.
6) Maria, Kneisler von Salzstetten, nach Frankreich.
7) Maria Lohmüller von Bittelbronn, nach Sigmaringen. .
Den Z. Oktober 13^5.
K. Oberamt.
Kameralamt Horb.
Horb. sPacht-, Zehend- und Gült-' Frucht-Verkauf.^ .Sämtliche Pacht- Zehelid- und Gültpflichtige des Kame- ralbezirks Horb werden hiemit in Kennt»
niß gesetzt, daß nach der Verfügung des FinanzMinisterium vom LZ. Januar 1835 , RegierungsBlatt Seite 32, zur Erleichterung der Fruchtgcfällpflichtigen, wie zur Geschäftsvereinfachung auch Heuer wieder die Bezahlung der kameralamt» lichen Gefäll- und Pachtfrüchte in Geld geschehen darf, so weit es der eigene Amtsbedarf und etwaige Anweisungen für das Militär rc. gestatten.
In der Regel sind die GeldAnsätze für dergleichen Früchte nach dem Durchschnitte der Schrannenpreiße des dem Ablieferungsorte zunächst gelegenen Fruchtmarkts innerhalb des Vier» teljahres vom 1. November bis zum 1. Februar zu bestimmen, mithin für die auf der linken Seite des Neckars liegenden Orte die Schranne von Nagold, für die auf der rechten Seite des Neckars liegenden Orte die Schranne von Sulz geltend. Wenn aber die Lleferungspflichtigen es wün«