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Beilage zum Jatelligms-Blatt Nco. 79.

Dienstag, den 6. Oktober igZz.

Oberamt Frcudenstadt.

Freuden stad t. Das K. FinanzMi- nisterium hat zur Gewinnung von Futter- laub für künftige Zetten den Antrag gestellt, den Bezirlsäuttcrn zu empsehlen, daraus zu sehen, daß auf Wechselseidern. Viehwaiden, i» Huken und an Wegen in Gegenden, wo die Obstbaume nicht gut forlkommen, und wo cs sonst unschädlich geschehen könne, ^ Eschen, Ulmen, Hainbuchen, Linden, Pappeln, k wenigstens als Kopfholz gepflanzt werden, zumal da solche Pflanzungen noch andere Lortheile, namentlich Holzgewinnung in ho.'z- armen Gegenden, Verbesserung der Vieh- waidcn aus steinigtet« und sandigem Boden rc. gewähren.

In Folge hohen Erlasses der K. KrciS- regierung vom ir. v. M. Nro. 6584 wer­den die GemcindcVorfleher aufgefordert, diß- falls das Angemessene cinzulcitcn. Bei dieser Veranlassung wird aus die langst bestehende sehr wohl! hange Verordnung in Erinnerung gebracht wornach an den Usern der Bäche Weidenbäume zu pflanzen sind.

Bis zum 1. Juli ist Bericht zu

erstatten, was in beiderlei Beziehungen ge­schehen ist, und das Lberamt wird diejenigen Vorsteher, welche sich hierbei besonders thä- tig zeigen, der höheren Behörde nennen, bei welcher ihre Verdienste alle Anerkennung erhalten werden.

Den 1. Oktober 1835-

K. Oberamt Friz.

Freuden stad t. sBelobungss Bei dem am Freitag den 21. August auf dem Badischen Kniebis durch einen Blitzstrahl er­folgten Hausbrand hat sich der dort ftatio- nirte GrenzAussehcr Gustav Mejer von Hcilbronn durch außerordentliche Lhätigkeit und Anstrengung in Rettung der Fahrnisse

der Verunglückten ausgezeichnet, weßhalb derselbe aus Ersuchen des Großherzoglich Badischen F. F. Bezirksamts Wolfach hie» mit öffentlich belobt wird.

Den 2. Oktober 1385.

K. Oberamt Friz.

Freuden stadt. Nach erhaltener Nach­richt vom Dbcramt Sulz herrscht die Rau- deKrankheit unter der Schasheerde der Stadt Sulz und die MUbenraude unter den Scha­fen zu Breitenau aus dem Trollenberg Ge» mcindebezirts Wälde-

Der Verkehr ist daher mit diesen Orten gesperrt worden.

Die Schultheißenamter haben dieses so» gleich ihre» Untergebenen bekannt zu machen. Den Zo. September rgffZ-

K. Oberamt Friz.

Freuden stadt. Das K. Finanzmini­sterium hat genehmigt, die zur Zeit für den Verkehr zwischen Würtcmberg und Baden verabredeten Förmlichkeiten in Absicht auf den während der nächst bevorstehenden Herbist­zeit gegenseitig übergehenden neuen Weine oder Weinmost dahin zu erleichtern:

a. daß die Ursprungszeugnisse der Ortsvor- stcher über diese Weine als genügend er­kannt, und

b. daß solche Weinmoste ohne Versieglung der Fässer auch von Nebenzollamtern II. Classe abgesertigt werden dürfen.

Diese Verfügung haben die OrtsVor- stande sogleich allgemein bekannt zu machen. Den z. Oktober 1655-

K. Oberamt Friz.

Freudenstadt. Zn der Finanzmink- sterialVerfügung vom g- Marz igzz Reg. Bl. S. 7Y sind die Behörden afl pol. 2 an­gewiesen worden, es soviel möglich dahin einzuleitcn, daß die Gemeindevorsteher daS für die Ortsangehörigen bestimmte Brenn­holz gegen Bezahlung im Ganzen überneh-