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Die Ml. OrtsVorstände werden er. sucht, solches ihrer Bürgerschaft gef. be­kannt machen zu lassen.

Den 20. Juli 1835 .

Waisengericht zu Ebershardt.

Außeramtliche Gegenstände.

Haiterbach. sGeld auszuleihen.^ Gegen gesetzliche Lfache Versicherung und 5 Procent Verzinsung leiht der Unter­zeichnete 250 fl. PflegschaftsGeld aus.

Den 22. Juli 1855 .

Adlerwirth Walz.

Haiterbach. sWagen feil.^ Der Unterzeichnete verkauft einen aufgerichte­ten neuen, mit sämtlichen Kelten rc. ver­sehenen Leiterwagen.

Den 21. Juli 1855 .

Renz,

Lendenwirth.

Ebers Hardt, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.Bei Unterzeichne­tem liegen gegen gesetzliche 2fache Ver­sicherung 100 fl. PflcgschaftsGele zum ausleihen parat.

Den 21. Juli 1855.

Jakob Gauß.

Fünfbronn, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.Gegen gesetzliche Versicherung sind bei dem Unterzeichne­ten 200 fl. Pflegschaftsgeld zu haben.

Den 21. Juli 1855 .

Alt Friede. Reinhardt.

Wenden, Oberamts Nagold. sWaldVerkauf.^ Der Unterzeichnete ist Willens, seine besitzende Waldungen,

im Wege des Aufstreichs aus freier Hand zu verkaufen.

Der erste Wald liegt auf Wendener Markung, auf beiden Seiten an die Kronwaldungen gränzend, hält 8 Mor­gen im Meß, und ist im besten Anflug, auch könnte noch etwas Bauholz daraus gehauen werden.

Der zweite Wald liegt gleichfalls auf derOrtsmarku ng im sogenan ntenGrund" und hält 6 Viertel Meß, ist auch im besten Anflug und hat etwas groß Holz.

Zu dieser Verkaufshandlung ist Montag der 5 . August d. I. anberaumt, wo sich die Liebhaber Morgens 10 Uhr

in seiner Behausung einfinden wollen. Ihm unbekannte Kaufslustige wollen sich mit Prädikats- und Vermvgenszeug- nißen versehen.

Die näheren Bedingungen werden vor Anfang des Verkaufs vorgelesen werden. Um Bekanntmachung dessen werden die Herrn OrtsVorstände hdfiichst gebeten.

Den 16. Juli 1855 .

Andreas Braun, Kronenwirth.

Eßlingen. sZahnTinktur.fj Nach erhaltener gnädigster Erlaubniß der K. MedicinalRegierung ist nach erstandener Probe der Unterzeichnete ermächtigt wor­den, die hienach beschriebene Zahntink- tur öffentlich zu verkaufen.

Dieses Arkan lindert die Schmerzen fast augenblicklich, und hat dabei die Kraft, die Zähne zu befestigen und das Zahnfleisch wachsen zu machen. Es be­nimmt auch den Übeln Geruch in dem Munde.