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für die Oberamts-
Nagold, Freudenftadr, Nro. 89.
Dienstag,
Bezirke
Horb und Herrenberg.
13 34.
11. November.
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ö ü-st e r Genehmig»
Im Verlag der F. W. Vlscher'schcN'BuchdruMM
Mir Allerhöchster Genehmigung.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Nagold. Freuden stad t. Horb. Es erscheinen oft Zahnärzte, welche ohne Erlaubnis; des K. MedicinalCollegiums erhal- 'te'n zu haben, sich nur darüber ausweisen, baß ihnen von Aerzten und ürtsvorstehcru die Ausübung ihrer Kunst gestattet worden sep. — Manche derselben verkaufen sogar Arzneien gegen innerliche Krankheiten jeder Art zu hohen Preisen. Da nach h. 2 t der Verordnung von» 23. Juni igo/ Neg.Blatt L>. ZZi die heru»nziehcnde Zahnärzte ohne Erlaubnis; des K. MedicinalCoilegiums und ohne eine von demselben veranstaltete Prüfung ihre Kunst nicht ausüben sollen, die Behandlung innerlicher Krankheiten nach jj. 2 der GeneralVerordnnng vom z. Juni igoz nur den beeidigten Aerzten zusteht, und nur die Apotheker nach §. 4 der genannten Verordnung berechtigt sind, Arzneien zu bereiten und en ciotail abzugeben; so »Verden die Aerzte und Ortsvorstcher auf die Bestimmung der Verordnung von igo/ und der General Verordnung von ivog aufmerksam gemacht und angewiesen, d»n Zahnärzten, welche sich
über eine Erlaubniß des H. Medlc:nalCok< legiums nicht auszuweisen vermögen, die AuS- Übung ihres Geiverbes nichH^u erlauben und diejenigen, welche, Arzneiei> zum innerlichen Gebrauch abgeken, dem Bezirksamts anzu» zeigen.
Den 7. Nov. IKZ 4 -
K. Oberamter.
K. HauptZollamt Freudenstadt.
Freudenstadt. Bis Dienstag den 25 . d. M. Vormittags 10 Uhr, wird auf dem AmtsZimmer des Hauptzollamts dahier, eine Parthie
Zucker ungefähr 2 Ctr. und Caffee ungefähr 20 Pf. dann 6 Maas guten Heidelbcergeift in kleineren Ouantitäten, im öffentlichen Aufstreich und gegen gleichbaldige baare Zahlung an den Meistbietenden verkauft werden, wozu man die KaufsLiebhaber einladet und die Herrn OrtsVorsteher ersucht, dieses Vorhaben ihren Amts-