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Die Tage an denen die Versamm­lungen in den betreffenden Herbergen dahier statt finden, und die Zahl der zu wählenden Zunftmeister sind felgende:

Bei der Kaltschmidzunft, bei wel­cher eingetheilt sind: die Flaschner und Spengler, die Kupferschmide und die Zinngießer;

Dienstag den 28. Ott.

Morgens 9 Uhr, je 4 Zunftmeister, bei der Zimmer- und Mezgerzunft, Mittwoch den 29. Okt.

Morgens 9 Uhr je Z Zunftmeister,

bei der Tuchmacher- Tuchscheerer- und Zeugmacherzunft Donnerstag den Zo. Ott. Morgens 9. Uhr, je Z Zunftmeister,

und am nämlichen Tag Morgens 10 Uhr die Kansteute und Krämer, wobei noch, bemerkt wird, daß die Krämer nach dem Art. 116 der allgemeinen GewerbeOrd- nung weder wählbar noch stimmberech­tigt, wohl aber an den weiteren Ver­handlungen Theil zu nehmen berech­tigt sind.

Die Gegenstände aber, welche der Berathung beziehungsweise derBeschluß- nahme auf weitere Z Jahre der Zunft- Versammlungen unterliegen, sind nach dem Artikel 100 der allgemeinen Gewer« LeOrdnung:

t) Die Wahl von Z und 4 Zunft- Vorstehern ; es hat nämlich jeder stimmfähige Meister je Z und 4 Mei­ster aus dem ZunftVereine davon 2 aus dem Ladensitze zu Zunftmeistern entweder mündlich oder schriftlich,

lezteres mittelst von den betreffenden OrtsVorstehern beglaubigter und dem Vorsitzenden Obmann noch vor dem Anfang der Wahlverhandlung zu übergebenden Stimmzetteln in Vor­schlag zu bringen; derjenige aber, welcher weder mündlich noch schrift, lich abstimmt, verfällt in eine Strass von t fl.

2) Die Festsetzung der Gebühren, Be­lohnungen und Gehalte der Obmän­ner, Zunftmeister und Zunftdiener;

3) Die Dekretur der Gebühren, von Revision der ZunftRechnung;

4) Dir Abhbr der, von den bisherigen Oderzunftmeistern auf Z Jahre ab- - gelegten und revidirten Rechnungen;

5) Die Bestimmung der Mittel, we­gen einem etwaigen Überschuß oder Deficit.

Die Ortsvorstände des hiesigen Ober- amts werden geziemend ersticht, die be­treffenden Meister von dieser Anordnung in Kenntniß setzen zu lassen, und daß dieses geschehen, den Unterzeichneten hie­von benachrichtigen zu wollen. *

Den 7. Oktober 1834.

Obmann dieser Zünfte Stadtpfleger H a u sch.

Außeranrrllche Gegenstände.

S teinwa ld bei Freudenstadt. Wegen Dienstoeränderung sind dem Un­terzeichneten ZO 40 Ctr. vorzüg­liches Ackerheu entbehrlich geworden, wel­ches derselbe zum Verkauf anbietet.

Den 14. Okt. 1ZZ4.

WaldJnspektor Forstwarth Autenrieth.