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sieht sich die Unterzeichnete Stelle ver­anlaßt, sämtliche Gläubiger und Bür­gen des Lilideiiwirty Rieger, sowie über­haupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an des­sen Verlassenschast zu machen haben, hiemit aufzufordern, ihre Forderungen sammt BeweisDocumenten innerhalb 28 Tagen bei dem Waisengericht Hörsch­weiler einzureichen, widrigenfalls sie sich etwaige, aus der Unterlassung entsprin­gende Nachtheile, selbst zuzuschreiben hätten.

Ebenso werden diejenigen, welche der Lindenwirth Riegerschen Masse et- was schulden, aufgefordert, ihre Schul­digkeiten unverrveilt, und längstens bin­nen der obigen Frist dem Waisengericht Hörschweiler anzuzeigen.

Die H. OrtsVorsteher werden er­sucht, vorstehendes gefälligst bekannt ma­chen zu lassen.

Den 25 . Sept. 18Z4.

Waisengericht Schultheiß Stikel. Vät. Amtsnotar von Dornstetten Hosfaker.

Horb. sNeckarbauwesen.^ Am

Montag den 6. Oktober d. I.

Morgens Z Uhr

wird auf dem Rathhaus dahier, über die Herstellung eines neuen Wehres an dem hiesigen Neckarufer, ein Abstreichs' Akkord vorgenommen, wozu tüchtige Handwerksleute eingeladen werden.

Nach dem entworfenen Ueberschlag

beträgt:

MaurerArbeit .95 fl. 24 kr.

KimmerArbeit, ohne Holz und ohne Fuhr-

lohn , ».».»»» ZH fl. Z kr.

SchmidArbeit.7 fl. kr.

Zusammen > i 55 fl. z2 kr.

Den 26. Sept. 1804.

. - Stadtpstege.

. .

Außeramtliche Gegenstände.

A ltenstaig. sBitte an die Herrn OrtS- Vorsteher um Unterstützung eines durch Brand verunglückten AmtsbruderS.j Am Sonntag Mittag, nach 12 Uhr ist in dem Weiler Heselbronn, Ächultheißcrci Ucberberg, eine halbe Stunde von hier Feuer ausgebrochen.

Der Schultheiß Erharot von dort, welcher schon bei verschiedenen solcher Gelegenheiten durch schnelle Hülfleistung und Thäligkeit sich auSzeichnele, zog sogleich mit seinen sämmtlichen Hausbewohnern, wozu auch sein Tochtermann gehört, zur Hülse aus und sprang unverweilt den Bewohnern der brcn- nendcn Häuser mit aller Thätigkeit bei. Während er nun mit All den Semigen sich sowohl seinem Berufe als OrtsVorsteher, als seiner Bürgerpflicht auf das Eifrigste wid-

meie, flog eine brennende Schindel über andere Gebäude hinweg und legte sich etliche Hundert Schritte vom Brandplatze enlstrnt aus sein eigenes Haus, wodurch dieses mit seinem Hvlzdach durch die lange anhaltende Hitze gänzlich ausgctrocknet, sogleich entzün­det und sammt seinen angrenzenden.Nebenge­bäuden augenblicklich ein Raub der Flammen wurde. Dicß war um so mehr ein harter Schlag für ihn und seinen Tochtermalin, als sie unglücklicherweise ihr Wobiliarvermö- gen nicht versichert halten und alle Vorräthe sür den kommenden Winter eingeheimstwaren.

Da ausser dem Vieh fast gar nichts ge­rettet werden konnte, weil ansser der Mutter des Schultheißen, einem sehr alten Weibe, die er zum Hüten zurück gelassen hat, nie­mand da war und diese sowenig leisten konnte, daß sie ihren eigenen Nothplenuing an Geld den Flammen Preiß gegeben sah, indem solches nur theilweise unter der Asche wieder