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ter und Stroh voraussichtlich sehr gering ausfallen wird, den ärmeren Viehhaltern für Heuer das in den StaatsWaldungen erwachsene Gras, soweit es in forstwirth- fchaftlicher Hinsicht ohne Nachtheil ge­schehen kann, entweder gegen einen bil­ligen Ansatz in Geld, oder auch bei ganz unbemittelten Personen, gegen Voll- ziehung einer verhältnißmäßigen Wald- rulturArbeit überlassen werden.

Zu dieser Nutzung können jedoch nur solche Personen aus der erwähnten Classe zugelassen werden, von welchen man eine strenge Einhaltung der Ordnung voraus­setzen darf, und die in keiner Beziehung als Waldfrevler bekannt sind.

Um eine genaue Uebersicht über die GraSgewinnung zu erhalten, und die ndthige Ordnung handhaben zu können, werden die betreffenden Personen mit ErlaubnißScheinen versehen werden. Die OrtöVorstcher des diesseitigen Forstbe- zirkS werden daher aufgcfordert, diese höchste Verfügung in ihren Gemeinden zu publiciren und über diejenigen Per­sonen , welche hievon Gebrauch machen wollen, und denen vom OrtsVorsiande psiichtmäßig bezeugt werden kann, daß sie den gemachten Bedingungen voll­kommen entsprechen, ein Verzeichniß zu fertigen, und dieses dem betreffenden König!. Rcvierförster innerhalb 14 Ta­gen zur weiteren Verfügung zu überge­ben , welch letzterer sodann auch beim Austheilen der LegitimationsScheine die dießfalls getroffenen näheren Bestimmun­gen veröffentlichen wird.

Sollte in Gemcindewaldungen eine derartige Nutzung verlangt werden, so haben sich die OrtsVorsteh.r mit dein

geeigneten Ansuchen, an den betreffenden Königl. Revierförster zu wenden.

Den 22. Juli 1804.

K. Forstamt, v. Blattmachr. --"'"Nagold. sSchwefclhölzchen feil.j In der hiesigen ArmenBeschäftigungs» Anstalt befindet sich ein sehr großer Vor« rath aus tannen Holz verfertigte vorzüg­liche Schwefelhölzchen, die hiemit zum Verkauf in größern oder kleinern Par» thieen ausgeboten werden. Die Preiße sind sehr nieder gestellt, indem 100 Bü­scheln zu 7 kr. und 1000 derglei­chen zu 1 fl. abgegeben, bei der Ab­nahme von mehreren Tausenden aber wird der Preiß noch niederer gestellt werden.

Die Herrn Kaufleute werden gebe­ten, ihre Bestellungen, unter der Auf­schriftÄrmenSache" bei der Armen» BeschäftigungsAnstalt dahier zu machen, welche angewiesen ist, die eingehende Bestellungen gut und prompt zu be­sorgen.

Den 28. Juli 1854 -

Stadtschultheißenamt.

Außeramtilche Gegenstände.

F r e u d e n st a d t. sGcld auszulei­hen.j Gegen gesetzliche Versicherung habe ich aus Auftrag Zoo fl. auszuleihen.

Den 26. Juli 1804.

Kaufmann Baitenmann.

Es ist von Hcrrenbcrg bis Oberjet­tingen eine rothsasfiane Brieftasche ver­loren gegangen, der Finder welcher solche samt den darin enthaltenen Papieren entweder in die Post nach Herrenberg,