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bekannt bleiben, erkennt über die Preis« Würdigkeit der Mustcrstucke.

Wenn diese Commission ihr Urtheil abgegeben hat, werden die Zettel ur­kundlich eröffnet, und demjenigen, dessen Muster als das beste erkannt wurde, die Lieferung inner den Gränzen der von ihm angebotenen Ellenzahl zuge­schlagen , der hierüber etwa noch weiter verfügbare Rest aber demjenigen zuer­kannt, dessen Muster zunächst nach dem preiswürdigsten für das Veste erkannt worden ist.

Bei gleichen Mustern stndet eine Vertheilung des Bedarfs nach Regi­mentern unter die Einsender, im Ver- hältniß der angebotenen Ellenzahl statt.

Die Ablieferung erfolgt sodann un­mittelbar an die Regimenter unter der bei denselben bestehenden Controls genau in der Beschaffenheit des eingesendeten Musters. Die MontirungsVerwaltung wird über Preis, Farbenmusier und wei­tere Bedingungen, nach Verlangen, münd­liche oder schriftliche Auskunft geben.

Den 15 . Juli 1804.

K. KriegskassenVerwaltung. Vät. Sekr. Zimmermann-

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sAuswandecung.j Nachste­hende Personen wandern aus und stellten auf Jahresfrist die gesetzliche Bürgen., i) Christian Roller von Effringen, nach Grouredistg in Ungarn, für welchen der Pfleger Christian Roller in Effrm- gen uur ZahreSsriu sich verbürgte.

8) Jvh. Matt.)ls Baiiinger, Beck von

Wildberg, nach Recchwhl in Frank­reich; Bürge ist dessen Vater Martin Baitinger, Beck in Wildbcrg.

Den n. Juli igz4-

K. Oberamt.

Oberamt Horb.

Horb. Der Bürger und Dauer Georg Schnciderhahn von Nordstetten, hiesigen Ober­arms, welcher den ^jährigen Knaben des Sebastian Schneiderhahn vom Ertrinken ge­rettet hat, soll wegen dieser menschenfreund­lichen Handlung öffentlich belobt werden, »vaS hiemit geschieht.

Den i 2 . Juli igz4.

K. Oberamt.

OberamtsgerichL Freudenstadt.

Dornstetten, Gerichtsbezirks FrLudenstadt. sSchulden - Liquidation.j Gegen Johanna» Weber, Schuhmacher von Dornstettcn und dessen verstorbene Eh'fruu, ist der Gant rechtskräftig er­kannt und zu Vornahme der Schulden- Liquidation in Verbindung mit einem VerglcichsVerfuche

Freitag der 1. August d. I. . festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die. Bürgen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Ralhhause zu Dornstette« entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden, durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntnlß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird