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bekannt bleiben, erkennt über die Preis« Würdigkeit der Mustcrstucke.
Wenn diese Commission ihr Urtheil abgegeben hat, werden die Zettel urkundlich eröffnet, und demjenigen, dessen Muster als das beste erkannt wurde, die Lieferung inner den Gränzen der von ihm angebotenen Ellenzahl zugeschlagen , der hierüber etwa noch weiter verfügbare Rest aber demjenigen zuerkannt, dessen Muster zunächst nach dem preiswürdigsten für das Veste erkannt worden ist.
Bei gleichen Mustern stndet eine Vertheilung des Bedarfs nach Regimentern unter die Einsender, im Ver- hältniß der angebotenen Ellenzahl statt.
Die Ablieferung erfolgt sodann unmittelbar an die Regimenter unter der bei denselben bestehenden Controls genau in der Beschaffenheit des eingesendeten Musters. Die MontirungsVerwaltung wird über Preis, Farbenmusier und weitere Bedingungen, nach Verlangen, mündliche oder schriftliche Auskunft geben.
Den 15 . Juli 1804.
K. KriegskassenVerwaltung. Vät. Sekr. Zimmermann-
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. sAuswandecung.j Nachstehende Personen wandern aus und stellten auf Jahresfrist die gesetzliche Bürgen., i) Christian Roller von Effringen, nach Grouredistg in Ungarn, für welchen der Pfleger Christian Roller in Effrm- gen uur ZahreSsriu sich verbürgte.
8) Jvh. Matt.)l„s Baiiinger, Beck von
Wildberg, nach Recchwhl in Frankreich; Bürge ist dessen Vater Martin Baitinger, Beck in Wildbcrg.
Den n. Juli igz4-
K. Oberamt.
Oberamt Horb.
Horb. Der Bürger und Dauer Georg Schnciderhahn von Nordstetten, hiesigen Oberarms, welcher den ^jährigen Knaben des Sebastian Schneiderhahn vom Ertrinken gerettet hat, soll wegen dieser menschenfreundlichen Handlung öffentlich belobt werden, »vaS hiemit geschieht.
Den i 2 . Juli igz4.
K. Oberamt.
OberamtsgerichL Freudenstadt.
Dornstetten, Gerichtsbezirks FrLudenstadt. sSchulden - Liquidation.j Gegen Johanna» Weber, Schuhmacher von Dornstettcn und dessen verstorbene Eh'fruu, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schulden- Liquidation in Verbindung mit einem VerglcichsVerfuche
Freitag der 1. August d. I. . festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die. Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Ralhhause zu Dornstette« entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden, durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntnlß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird