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sich Liebhaber zeigen, verleihen, es wer­den daher Pachtlustige höflich eingela- Len am

25 . d. Mts. als am Feiertag Jakobi Nachmittags t Uhr

auf allhiesigem Rathhaus sich einzusin- den, wo vor der Verhandlung die nä­heren Bedingungen bekannt gemacht wer­den, bemerkt wird noch, daß diejenige die zugeiaffen werden wollen, sich mit den gehörigen Zeugnissen zu versehen haben.

Die Ortsvorsteher denen dieß Blatt amtlich zukommt, werden um zeitige Bekanntmachung dieser Verleihung ge­beten.

Den 9. Juli 1884.

Der Gemeinderath, aus Auftrag Schultheiß Walz. Beuren, Obcramts Nagold. sHolzVerkauf.j Die Gemeinde Beuren hat in ihrem Gemcindewald Dietersberg L09 Klafter Scheutterholz dieses Früh­jahr machen lassen, von diesem Holz wurden zuvor auch 90 Stück lüschühigs Sägkldtze von 10 Zoll aufwärts abge­schnitten. Es wird nun sowohl das Scheutterholz als auch die Sägklötze am Montag den 2r. Juli d. I.

Vormittags 10 Uhr in dem Wald selbst, welcher nahe bei Simmersfeld liegt, zum Verkauf ge­bracht. Das Scheutterholz eignet sich vorzüglich auch zum Verkohlen; die al- lenfallsige Liebhaber können Einsicht von diesem benannten Holz und Klötze neh­men, und auf obige Zeit bei der Ver- kaufsVerhandlung eitreffen.

Die Ortsvorstände denen dieses Blatt

amtlich zukommt werden hicmit ersucht, den Verkauf ihren Amtsangehdrigen be­kannt zu machen.

Den 9. Juli l 8 § 4 '

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seeger.

Warth, Oberamtsgenchts Nagold. Das Schultheißenamt Warth hat von dem Königlichen Oberamtsgericht die Nachricht erhalten, um die Gläubiger des Joh. Jakob Werner zu verhören, und die Verhandlung zu treffen, ob sie die Verkäufe genehmigen oder nicht.

Diese Verhandlung ist auf Montag den 14. d. Mts. festgesetzt, an welchem Tag alle diejenige welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diesen Werner zu machen haben,

Morgens 7 Uhr

in dem Wirthshause zum Hirsch in Warth persönlich zu erscheinen haben.

Den it. Juli 18Z4.

Schultheiß Schwemmle.

Sulz.'Es wird hiemit zur öffent­lichen Kcnntniß gebracht, daß von heute an auf der hiesigen Saline an den Feiertagen weder Salz noch HallErde mehr abgegeben wird.

Die Schultheißenämter werden er« sucht, dieß ihren Amksangchörigen be» kannt zu machen.

Den 8 . Juli 1804«

K. SalineKassenamt.

Sulz a/N. Nach einer von dem Königl. Bergrath getroffenen Anordnung soll das Erzcugniß der hiesigen Saline an Kochsalz nur an den beiden Wo- chenmarktsTagen, Mittwoch und Sam­stag, und zwar jedesmal nicht weiter