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Heil recht im Auge hat und ruhig über«! legt, wird anders denken. !

Jeder, welcher cinlegt, darf dessen gewiß seyn, daß wenn er seine Grund-! stücke gehörig bestellt hat und kein Febl- jahr eintritt, er auf einen Ertrag rech­nen darf, wenn auch Alles um ihn her durch Hagelschlag vernichtet wird; trifft ihn kein Unglück, so wird er seine ge­ringe Auslage als eine freiwillige Bei­steuer für andere beschädigte Mitglieder des gesellschaftlichen Verbandes ansehen, und wenn er dieses ein halbes Jahr­hundert hindurch fortsetzt, so kann ihm ein einziger Unglücksfall durch Hagel­schlag in einer so langen Periode Alles wieder reichlich ersetzen, wahrend er nicht versichert durch einen einzigen derartigen Unglücksfall in einen großen Schaden versetzt werden kann, von dem er sich geraume Zeit nicht wieder erholt.

Indessen ist es unzweifelhaft, daß viele Grundbesitzer und Landlcute von der hohen Wichtigkeit dieser Anstalt noch gar nicht unterrichtet und eben so wenig belehrt sind, denn sonst würden sie be­sonders in dieser Gegend zum Beitritt sich mehr geneigt zeigen, und nicht wie es hie und da noch vorkommt, den aber­gläubischen Gedanken hegen, es werde der Vorsehung eingegriffen oder gar Gott versucht, wenn man sich gegen Hagel­schaden versichern lasse, da doch jedem von dem allgütigen Schöpfer in der Gabe der Vernunft das Mittel verlie­hen ist, seine Handlungen darnach ein­zurichten.

Derlei Vorurtheile können am be­sten durch das Wirken geistlicher und weltlicher Ortsvorsteher beseitigt werden

und indem der Unterzeichnete dießfalls alles Vertrauen in sie setzt, bittet er letztere es an der erforderlichen Bekannt­machung nicht fehlen zu lassen und den­jenigen, welche sich versichern lassen wol­len, zu eröffnen, daß die Aufnahme der Anträge in so ferne es der eine oder der andere nicht selbst thun will, auf erhaltene Nachricht in Bälde und ohne Kosten geschichct.

Den 15 . Mai 18Z4.

BezirksAnwalt

der würtemb. HagelVersicherungS» Gesellschaft,

Stadtschultheiß Speidel. Vesperweiler, Schultheißerei Cresbach, Oberamts Freudenstadt. sLang« bolzVerkauf.j Die Gemeinde ist ermäch­tigt, aus ihrer Communwaldung 400 Stämme Langholz verkaufen zu dürfen» Das Holz ist noch nicht gehauen, und besteht aus ZOr, 40r, 50 r, und einige Stamme 6or; diejenige die es vorher zu besichtigen wünschen, wollen sich an den Unterzeichneten Anwalt wen­den. Die VerkaufsVcrhandlung ist auf Mittwoch den 28. Mai d. I. festgesetzt, wo die Kanfiust>ge sich im Lammwirthshause in Oberwaldach Vor­mittags 10 Uhr einfinden wollen.

Die Löbliche Ortsvorstände bittet man höflichst, diesen Verkauf ihren im Orte befindlichen Holzhändlcrn und Zimmerleute gef. publiciren zu lassen.

Den 1Z. Mai 1854 -

Anwalt, Kübler. Freud enstadt. sBücher.fj Der Unterzeichnete verkauft folgende neue Bü­cher: deutsche Klassiker, CabinctsAusgabe von Gotha und NeuPork, 35 Bändchen,