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lassen werden, so müßte gegen den OrlSvor- strher rügen» cingeschritten werden.

Den i. Mai 1854-

K. Lberamt, Friz.

Thumlingen, Oberamts Freu­denstadt. sLiegenschaftsVerkauf.j Aus der Gantmasse des Joseph Pfeffer, Mül­lers auf der Lüzenhardter Mühle, '/, Stunde von Thumlingen entfernt, wer­den am

Montag den 12. Mai d. I. folgende Realitäten, im öffentlichen Auf- streich verkauft, als:

Die VerkaufsObjekte rönnen täglich in Augenschein genommen und die Be« dingungen bei dem Schultheißenamt er­fahren werden.

Den 26. April 1834.

Schultheiß und Gemelnderath Thumlingen.

Veit. K. Amtsnotariat Lorngelten,

H osak er.

D ornhan, OberAmts Sulz. sHarz- Verleihung.j Montag den 26. Mai, Vormittags 10 Uhr wird das Harzen aus ungefähr 200 Morgen städtischen Waldungen auf 1 Jahr im Aufstreich

Ein 2stockigtes Wohnhaus mit gut ein­gerichteter Mahlmühle, bestehend aus ? verpachtet.

2 Mahl- und 1 Gerbgang, und 7 Den 28. April 1884«

sowohl Gänge als Wasserstuben in gutem Zustande.

Ein 2stockigtes Wohnhaus, das Leibge- dinghaus genannt.

Ungefähr 8 Morgen Wiesen, und ungefähr 20 Mrg. Ackerfeld, sämmtliche

Stadtschulthciß Hochstetter. Un t e r t h a l h e i m, Oberamts Na­gold. Die Gemeinde Unterthalhejm ist gesonnen am 22-Mai d. I. 120 Stamm Floßholz zu verkaufen, und zwar von

bester Qualität, wozu die Herrn Lieb- Gegenstände "in einem guten Zu-- Haber zurTheil,'.ahme an der AnfstreichS- stande, und nahe bei der Mühle Verhandlung unter dem Anfügen ein-

liegend.

Es werden daher alle Kaufslustige versehen mit obrigkeitlichen Vermdgens- und PrädikatsZeugnissen, hiemit eingr« laden, sich an obigem Tag

Vormittags 8 Uhr

im Wirthshause zum Hirsch in Thum­lingen einzufindem

Sodann hat man noch zu bemerken, i tungsVcrwaltung

geladen werden, daß das zum Verkaufen bestimmte Holz' jeden Tag beaugenschei­nigt werden kann.

Den 6. Mai 1804.

Schultheiß Klink.

Horb. sFrnchtverkauf.j Bis Mon­tag den 12. Mai d. I. Vormittags 10 Uhr werden in der hiesigen Stif-

Laß ein fleißiger thätiger Mann, der überdieß Vermögen besitzt, um sich mit dem Fruchkhandel einlossen zu können, fein gutes Fortkommen hier findet, auch daß auf der Mühle und den dazu ge­hörigen Gütern, ausser den gewöhnlichen Steuern noch eine Leibgeding haftet.

2 Schfl. 6 6 Schfl. 50 Schfl. l'oo Schfl. 2 1 Schfl.

:r>. Wai'zcn, Roggen, Gersten, Dinkel, und Haber,

von ganz guter Qualität im öffentlichen Aufstreich, gegen gleich baare Bezahlung an die Meistbietenden verkauft werden.