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für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

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Freitag,

Blatt

Bezirke

A> Horb und Herrenberg.

18 34.

18. April.

Mil Allerhöchster Genehmigung.

2m Verlaa der 26. V i scl> e e'

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Qbecamt Nagold.

Nagold. Es ist von dem Vorstande der Metzgerzuiist die Anzeige erstattet worden, daß er sich vergebens Muhe gebe, die Aus- ständc zur Zunftkassc beizutreiben, und er hat nachgewiesen, daß Klagen bei den Orts­vorstanden fruchtlos geblieben sind.

Dieß veranlaßt das Oberamt den Orks- Vorständen ernsilichst a»fzugcben, um so mehr dafür zu sorgen, daß die ihnen bereits bekannten Schuldner zur MctzgerzunstCasse ihrer Verbindlichkeit ohne Verzug Nachkom­men, als sonst gegen die säumigen Ortsvor- stcher Verfahren werden müßte.

Den 14. April 1FZ4.

K. Oberamt.

Oberamt Freudcnftadt.

Freud enstadr. ES ist die Wahrneh­mung gemacht worden, daß in neuerer Zeit Viele BefenreißExceffe sehr zum Nachtheil der Waldungen Vorkommen, und man sieht sich deßwegen veranlaßt, zu verfügen, wie folgt: 1) Alle diejenigen Personen, welche Besen

zu Markt bringen wollen, haben sich

mit einem, von dem Ortsvorsieher und dem betreffenden K. Nevierförster aus. gestellten Zeugmß, daß ste deö unerlaub­ten Erwerbes des BesenreißeS nicht ver­dächtig sind, zu versehen.

2) Wer ohne ein solches Zcugniß mit Besen auf dem Markte betroffen wird, und sich l nicht aus dem kürzesten Wege über die

z rechtmäßige Erwerbung des BesenreißeS

8 auöweisen kan», soll dem betreffenden

« K. Forstamt zur weitern Verfügung über-

H geben, die Besen aber sollen einstweilen

!f mit Beschlag belegt werden,

x z) Die Ortsvorstände sind beziehungsweise

Z mit Bekanntmachung und Vollzichung

! dieser Anordnung beauftragt.

Den 16. April izz 4 -

K. Oberamt, Friz. Freudenstadt. sSteckbries.^ Der le­dige 45 Jahre alte Färber Ludwig Matthäi aus Hörschfeld in der preussischen Provinz Brandenburg ist dahier wegen MedikasirirenS und fortgesetzten heimlichen, sehr verdächti­gen Aufenthaltes im Oberamtsbezirk in Un­tersuchung zu ziehen.

In der Regel jzieht er in den Bezirken Nagold und Sulz umher, wenn er für ei- nige Zeit den hiesigen verläßt. Er gibt vor.