Jnttlttgcnz
für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt,
N r o. Z(x
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Freitag,
Blatt
Bezirke
A> Horb und Herrenberg.
18 34.
18. April.
Mil Allerhöchster Genehmigung.
2m Verlaa der 26. V i scl> e e'
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Qbecamt Nagold.
Nagold. Es ist von dem Vorstande der Metzgerzuiist die Anzeige erstattet worden, daß er sich vergebens Muhe gebe, die Aus- ständc zur Zunftkassc beizutreiben, und er hat nachgewiesen, daß Klagen bei den Ortsvorstanden fruchtlos geblieben sind.
Dieß veranlaßt das Oberamt den Orks- Vorständen ernsilichst a»fzugcben, um so mehr dafür zu sorgen, daß die ihnen bereits bekannten Schuldner zur MctzgerzunstCasse ihrer Verbindlichkeit ohne Verzug Nachkommen, als sonst gegen die säumigen Ortsvor- stcher Verfahren werden müßte.
Den 14. April 1FZ4.
K. Oberamt.
Oberamt Freudcnftadt.
Freud enstadr. ES ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß in neuerer Zeit Viele BefenreißExceffe sehr zum Nachtheil der Waldungen Vorkommen, und man sieht sich deßwegen veranlaßt, zu verfügen, wie folgt: 1) Alle diejenigen Personen, welche Besen
zu Markt bringen wollen, haben sich
mit einem, von dem Ortsvorsieher und dem betreffenden K. Nevierförster aus. gestellten Zeugmß, daß ste deö unerlaubten Erwerbes des BesenreißeS nicht verdächtig sind, zu versehen.
2) Wer ohne ein solches Zcugniß mit Besen auf dem Markte betroffen wird, und sich l nicht aus dem kürzesten Wege über die
z rechtmäßige Erwerbung des BesenreißeS
8 auöweisen kan», soll dem betreffenden
« K. Forstamt zur weitern Verfügung über-
H geben, die Besen aber sollen einstweilen
!f mit Beschlag belegt werden,
x z) Die Ortsvorstände sind beziehungsweise
Z mit Bekanntmachung und Vollzichung
! dieser Anordnung beauftragt.
Den 16. April izz 4 -
K. Oberamt, Friz. Freudenstadt. sSteckbries.^ Der ledige 45 Jahre alte Färber Ludwig Matthäi aus Hörschfeld in der preussischen Provinz Brandenburg ist dahier wegen MedikasirirenS und fortgesetzten heimlichen, sehr verdächtigen Aufenthaltes im Oberamtsbezirk in Untersuchung zu ziehen.
In der Regel jzieht er in den Bezirken Nagold und Sulz umher, wenn er für ei- nige Zeit den hiesigen verläßt. Er gibt vor.