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für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt, Nro. 22.
Drenstag,
Blatt
Bezirke
Horb und Herrenberg«
16 34.
' 13. Merz.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
OberamL Nagold.
Nagold. Nach einer, dem Oberamke zugekommenen Anzeige hat sich in einem Theile des Bezirks, die von Zeit zu Zeit unter dem Rindvieh zum Vorschein kommende Maul- und Fußkrankheit, eingestellt.
Ueber das Eigenthümliche dieser Seuche und die erforderliche Behandlung hat l>aS Kvnigl. MedizinalCollegium schon unterm 24. Jan. izvy das Geeignete im Regierungsblatt (Seite 257) bekannt gemacht. — Um nun die Dicheigenthümcr vor Schaden, welchen unzweckmäßiges Benehmen bei dieser an sich nicht gefährlichen Krankheit ver. anlaffen kann, möglichst zu sichern, werden die betreffende Ortsvorstände aufgefordcrt, die erwähnte Belehrung des K. Medizinal- Collegiums ohne Verzug bekannt zu machen und die Viehbcsitzer zu ermahnen, genauere Aufsicht als gewöhnlich auf ihr Rind- -Vieh zu halten.
Den rz. Merz töz4.
K. Obkramt.
Oberamt Freudcnstadt.
Freuden stadt. Da in Folge der schlechten Witterung in den Monaten Dec. und Jan. die Wege sehr verdorben worden sind, so ist auf ihre Wiederherstellung Heuer eine größere Sorgfalt, als in anderen Jahren zu verwenden.
Die Ortsvorstchcr werden persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die Wege durchaus in guicn Stand gestellt, daß sie insbesondere mit kleinen harten Steinen beschlagen, daß die Gräben überall auSgeschla- gen, und wo sie nicht sind, angelegt, und daß Brücken und Dohlen ausgebessert werden. Sodann sind die schadhaften Ortsstöcke, Tafeln und Wegzetger herzustellen.
Endlich werden die SchultheißenAemtcr alles Ernstes angewiesen, dem zur Herstellung eines geordneten BaumsatzcS an den Straßen aufgestellten Gärtner, Richter kräftig und willig an die Hand zu gehen, indem entgegengesetzten Falles diejenigen, welchen eine Dersaumniß zur Last fallen würde, strenge Verantwortung träfe.
Den 14 . Merz 1824.
K. Lberamt,
Friz.