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Freudenstadt. sErben- und Gläubiger« Aufruf.) Der Schmid Jakob Brenner aus Spielberg, Oberamts Nagold, wel­cher sich seit vielen Jahren in Hallwan­gen aufgehalten hat, und die ledige Anna Maria Koch aus Hallwangen, sind, Erfterer am 22. Aug. und Letztere am 24. Aug. d. I. gestorben, und haben Testamente hinterlassen, worin sie die 8 Kinder des Brenner zu Erben eingesetzt, die Ehefrau des Brenner aber, beziehungsweise die Geschwister der Koch enterbt haben. Da der Aufenthaltsort der Brenner'schen Ehefrau, so wie der Koch'schen Geschwister nicht bekannt ist, so ergeht an dieselben die Aufforderung, innerhalb 45 Tagen ihre etwaigen Ein­wendungen gegen die fraglichen letzten Willensverordnungen dahier um so ge­wisser vorzubringen, als im Versäum- nißfall diese vollzogen würden. Zugleich werden die Gläubiger und Schuldner des Brenner und der Koch, welche län­gere Zeit gemeinschaftlich einen Viktua- lienHandel getrieben haben, aufgerufen, innerhalb 45 Tagen ihre Forderungen oder Verbindlichkeiten dem aufgestellten Masseverwalter Jakob Schmelzle Ge- meinderath in Hallwangen anzuzeigen.

Den 19. Nov. 1833 .

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

L 0 ßburg, Gerichtöbezirks Freuden­stadt. sVerschollener.) Johann Georg Walz, Sohn des Schulmeisters Andreas Walz von Loßburg, geboren den 12. Nov. 1762, hat sich schon vor 40 Jah­ren aus seiner Heimath entfernt, und inzwischen nichts mehr von sich hören lassen. Auf Ansuchen seiner nächsten

Seitenverwandten werden nun der Ver­schollene oder seine etwaigen LeibesErben aufgesordert, innerhalb neunzig Tagen sich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls jener für todt er­klärt, und sein etwa 100 fl. betragen­des Pflegvermögen an seine nächsten Seitenverwaudten ausgefolgt würde.

Den 2. Dec. 18Z0.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

He selb ach, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sVerlorne Schuldurkunde.) Chri­stian Eilber von Heselbach und seine Ehe­frau haben unterm 29. Nov. 1803 dem alt Andreas Frey, Bauren in Heselbach für 100 fl>, demJshannes Frey, Bauren in Nöth für 100 fl. und dem Schulthei­ßen Stoll in Rdth für 100 fl., zusammen also für Zoo fl. mehrere Grundstücke ver­pfändet und es ist hiefür unter demselben Tag laut des Kloster Reichenbach'schen Unterpfandsbuchs Eine gerichtliche Obli­gation ausgestellt worden. Diese ist verlo­ren gegangen, und es wird deßhalb auf Anrufen der Betheiligten der etwaige In­haber jener Schuldurkunde aufgefordert, dieselbe innerhalb sso Tagen unter Nach­messung seiner Rechte an solche dahier vorzulegen, widrigenfalls die Schuldver­schreibung für kraftlos erklärt würde.

Den 2. Dec. 1835 .

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Dietersweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerlorene Schuldurkunde.) Dervon dem Säger, Johannes Stoll in Dietersweiler dem Georg Friedrich Stell von da, für i 5 o fl. am 20. Merz 1826 ausgestellte Pfandschein ist verloren