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Freudenstadt. sErben- und Gläubiger« Aufruf.) Der Schmid Jakob Brenner aus Spielberg, Oberamts Nagold, welcher sich seit vielen Jahren in Hallwangen aufgehalten hat, und die ledige Anna Maria Koch aus Hallwangen, sind, Erfterer am 22. Aug. und Letztere am 24. Aug. d. I. gestorben, und haben Testamente hinterlassen, worin sie die 8 Kinder des Brenner zu Erben eingesetzt, die Ehefrau des Brenner aber, beziehungsweise die Geschwister der Koch enterbt haben. Da der Aufenthaltsort der Brenner'schen Ehefrau, so wie der Koch'schen Geschwister nicht bekannt ist, so ergeht an dieselben die Aufforderung, innerhalb 45 Tagen ihre etwaigen Einwendungen gegen die fraglichen letzten Willensverordnungen dahier um so gewisser vorzubringen, als im Versäum- nißfall diese vollzogen würden. Zugleich werden die Gläubiger und Schuldner des Brenner und der Koch, welche längere Zeit gemeinschaftlich einen Viktua- lienHandel getrieben haben, aufgerufen, innerhalb 45 Tagen ihre Forderungen oder Verbindlichkeiten dem aufgestellten Masseverwalter Jakob Schmelzle Ge- meinderath in Hallwangen anzuzeigen.
Den 19. Nov. 1833 .
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
L 0 ßburg, Gerichtöbezirks Freudenstadt. sVerschollener.) Johann Georg Walz, Sohn des Schulmeisters Andreas Walz von Loßburg, geboren den 12. Nov. 1762, hat sich schon vor 40 Jahren aus seiner Heimath entfernt, und inzwischen nichts mehr von sich hören lassen. Auf Ansuchen seiner nächsten
Seitenverwandten werden nun der Verschollene oder seine etwaigen LeibesErben aufgesordert, innerhalb neunzig Tagen sich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls jener für todt erklärt, und sein etwa 100 fl. betragendes Pflegvermögen an seine nächsten Seitenverwaudten ausgefolgt würde.
Den 2. Dec. 18Z0.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
He selb ach, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerlorne Schuldurkunde.) Christian Eilber von Heselbach und seine Ehefrau haben unterm 29. Nov. 1803 dem alt Andreas Frey, Bauren in Heselbach für 100 fl>, demJshannes Frey, Bauren in Nöth für 100 fl. und dem Schultheißen Stoll in Rdth für 100 fl., zusammen also für Zoo fl. mehrere Grundstücke verpfändet und es ist hiefür unter demselben Tag laut des Kloster Reichenbach'schen Unterpfandsbuchs Eine gerichtliche Obligation ausgestellt worden. Diese ist verloren gegangen, und es wird deßhalb auf Anrufen der Betheiligten der etwaige Inhaber jener Schuldurkunde aufgefordert, dieselbe innerhalb sso Tagen unter Nachmessung seiner Rechte an solche dahier vorzulegen, widrigenfalls die Schuldverschreibung für kraftlos erklärt würde.
Den 2. Dec. 1835 .
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Dietersweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sVerlorene Schuldurkunde.) Der—von dem Säger, Johannes Stoll in Dietersweiler dem Georg Friedrich Stell von da, für i 5 o fl. am 20. Merz 1826 ausgestellte Pfandschein ist verloren