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OLeramtsgericht Nagold.

Oberthalhelm, GerichtsBezirks Nagold. sSchuldenLiquidation.fj Bei der auf das Absterben Johannes Sinz, ledigen Bauernknechts von hier, vorgenommenen VerlassenschaftsInventur hat sich eine VermvgensUnzulänglichkeit herausgestellt, daher über dessen Nachlaß der Gant erkannt worden.

Tagfarth zur SchuldenLiquidation ist auf den 23. November d. I. festgesetzt, und wird

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Oberthalheim be­ginnen.

Dessen Gläubiger und Bürgen wer­den daher eingeladen, bei dieser Ver­handlung entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Forderungen gehörig zu liqui- diren.

Wer dieser zu thun unterläßt, und dessen Forderung nicht schon aus den Acten ersichtlich ist, wird durch ein in der nächsten GerichtsSitzung fällen­des Erkenntniß von der Masse ausge­schlossen.

Den 81. Okt. 1833.

K. Oberamtsgericht, H o f f a ck e r.

L o mb a ch, Oberamtsgerichts Freu­denstadt. sGläubigerAufruf.^ Die Er­ben des weil. Matthäus Bühler, gewe­senen Leibdingers in Lombach, haben die Erbschaft desselben theils ausgeschlagen, theils nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.

In Folge Theilgerichtlichen Beschluss ses vom isten dieß werden daher alle,

welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an den Verstorbenen zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen 50 Tagen bei dem aufgestellten MasseGüterpfleger, Gemeinderath Müßig­mann, einzureichen, widrigenfalls sie bei Vertheilung des geringen Nachlasses nicht berücksichtigt werden könnten, und ihnen sonach nur die Verfolgung des im Art. HO des Pfandgesetzes enthaltenen be­schränkten Absonderungsrechts übrig blei­ben würde.

Endlich wird noch bemerkt, daß die Erbe» keine Forderung ohne hinreichen­den Beweis anerkennen werden.

Den 2. Nov. 1855.

K. Gerichtsnotariat, Kanzleirath Klumpp.

Bittelbronn, Oberamts Horb. sSchafwaideVerleihung.fj Die Sommer- Schafwaide der Commun Bittelbronn welche 8o Stück erträgt, wird auf Z Jahre von Martini 1853 bis Martini 1856 unter Vorbehalt oberamtlicher Ge­nehmigung an den Meistbietenden ver­pachtet werden, wozu die Pachtliebha­ber am

Montag den 18 . Nov. d. I.

Vormittags io Uhr auf hiesigem Rathhaus zu erscheinen haben. Die näheren Bedingungen wer­den an gedachtem Tage bei der Ver­handlung vorgelesen werden.

Den 25. Okt. 1855.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Dettling.

Baiersbronn, Oberamts Freu­denstadt. sFloßholzVcrkauf. Da sich zu dem Floßholz, welches die hiesige Ge­meinde im Int.Bl, vom H. Okt. d. I.