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Gläubiger hiemit aufgefordert, am S Verkaufs der MasseObjekts, so wie der Donnerstag den 3 t. Okt. d. I. S Wahl des Güterpflegers der Erklärun- Morgens 9 Uhr auf dem hiesigen Rath-Z sämmtlicher erschsineUden Gläubigeren Hause in Person oder durch gültig Be- ^ getreten, vollmächtigte, oder durch schriftliche Re-E Den 17 . Sept. 185Z. zeffe um so gewisser ihre Forderungen z K. Oberamtsgericht,

nachzuweisen, als diejenigen Gläubiger, welche solches unterlassen, bei Verthei-^ lung der unbedeutenden Aktivmasse und bei Vsrtheiiung des BesoldungsDrittheils des Schweizer nicht berücksichtigt werden.

Freudenstadt den 23- Sept. i833.

K. Oberamtsgericht, Kübe l.

F r e u d e n st a d t. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Christoph Friedrich Mül­ler, Müller dahier, ist der Gant rechts­kräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Donnerstag der t 7 > Okt. d. I.

Kübe l.

Schömberg, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sSchuldenLiquidation.fj Gegen Christian Weigold, Tagldhner,. ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vor­nahme der SchuldenLiquidation in V??- bindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der 18 . Okt. d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts, Grunde, Allsprüche an diese Gantmaffe zu machen haben, so wie die Bürgen

des Gemeinschuldners,

Morgens 9 Uhr ^ in dem Wirthshause zu Schömberg ent-

festgesetzt worden, an welchem Tags alle weder persönlich oder durch gehörig Be- diejenige, welche aus irgend einemlvollmachtigteoderdurchschristlicheRe- RechtsGrunde, Ansprüche an diese Gant-l cesse ihre Forderungen rechtsgenügend Masse z., machen haben, so wie die Bür« darzuthun haben.

gen des Gemeinschuldners, Morgens 9 Uhr

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch

in dem hiesigen Rathhause entweder per- ? ein nach der LiquidationsHandlung aus- sönlich oder durch gehörig Bevollmäch-zusprechendes Erkennrniß von der Masse tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre ^ausgeschlossen.. Auch wird von den Nicht« Forderungen rechtsgenügend darzuthun . erscheinenden angenommen werden, sie haben. Diejenigen, welche ihre Rechte k seien rücksichtlich eines Vergleichs der

nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der LiquidationsHand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenom­men werden, sie scyen rücksichtlich ei­nes Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und inBetreffdes

Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzug­ten, und in Betreff des Verkaufs' der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt, den 17 . Sept. 1833.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.