4L2

Blickt um Euch doch, nach Nord, Süd, Ost und Westen,

Wo giebt's denn wohl ein Land,

Wo man ihn nicht in Hütten und Pallasten Mit Liebe stets genannt?

Wo wohnt denn wohl der innerliche Friede Mehr als im Würtembergerland Wo schützt denn mehr gesetzliche Aegide,

Als wie in unsrem guten Land?

Und Jeder darf hier ungefährdet sagen. Wie ihm zu Muthe ftp.

Man paßt nicht auf, ihn heimlich zu der- klagen.

Und man lebt froh und frei!

Soll ich euch viele andere Lander sagen. Wo Zwietracht sich erhebt?

Und zeigen Euch, daß cs im Land der Schwaben

Sich doch am Besten lebt?

O werft den Blick auf and're Nationen, Ihr Würt'mberger allzumal!

Dort weilt der Mißmuth, drücken Königs- ckronen.

Und Sorgen ohne Zahl.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberantt Horb.

Horb. ^Verfügung in Betreff der Aus. stellung gemeinderathlicher und schultheißen­amtlicher Zeugnisse zu Erlangung von Pa­tenten, Heimathscheincn und anderer Urkun- den zum Reisen auf mehr als z Monates Da die Erfahrung dargethan hat, daß sich bei solchen Personen, welche Behufs ihrer Gewerbe sich längere Zeit Von ihrer Hei- sisath entfernen, Steuer und andere Ausstände anhäufcn, bei welchen wegen der Abwesen­heit der Schuldner amtliche Verfügungen vereitelt werden; so Verfügt die Unterzeich­nete Stelle, daß von jetzt an die Srtsobrig-

Dort wacht man über Glauben und Gedanken,

Wenn man den Schöpfer prcis't;

Hier zieht man keinem Glauben enge Schranken,

Hier herrscht kein Kastengeist!

Hier betet Jeder still in Gottes Tempel, Sep's Jude oder Christ,

Da der Monarch uns Allen ein Exempel Der Gottverehrung ist!

Ihm tönen unsre Wünsche heut entgegen. Ihn feiert Herz und Sinn;

O möge doch auf allen Lebenswegen Ihm Glück und Freude blühn.

Doch, der Ihn schirmte in der Nacht Ge­fahren ,

Selbst vor dem Todespfeil,

Wird ferner ihn noch für sein Volk bewahren ; Heil unserm König, Heil!

leiten, welche die obengenannten Zeugnisse ausstellen, gedachte Zeugnisse vor der Aus­händigung an den Gemeindepfleger senden, damit dieser in die Zeugnisse eintragcn kann : ob und was der SteuerContribucnt zur Ge- meindepflege schuldet.

Den 22. Sept. igzZ.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. sSchuldenLiquidationen.^ In den rechtskräftig erkannten Gant­sachen der hienach genannten Personen sind zu Vornahme der SchuldenLiqui- dationen so wie zu einem Versuch, diese Gantsachen durch Borg- oder Nachlaß-