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liefern zu lassen, oder wenn von den ge- s rigenfalls sie dicdurch ihrAusbleiben für stoblencn Fabrnißsiücken etwas in Er- ^ sie entstehenden Nachthcile lediglich sich fahrnng gebracht wird, davon der unter- , selbst beizumessen hätten, zeichneten Stelle Nachricht zu ertheilen. Den Zo. Juli 1833 .

Den Z. Aug. 18ZZ. K. Gerichtsnotariat Horb,

K. Oberamtsgericht, und

K übel. . Gemeinderath Salzstetten.

Beschreibung der entwendeten;^* Gerichtsnokar

, ^ V ! Warth, Oberamtsgerichts Nagold.

16 L en geble.chtes baumwollenes ^SchuldenLiquidation.f, Von dem K.

Tuch, 17 Ellen ^.tto, 12 Ellen geble.ch- Oberamtsgericht Nagold hat di- unter-

E.->l- d«, Auf°g

Ellen gebleichtes flächsencs Tuch, 4 El­len femmelreustcncs Tuch, 24 Ellen blau und roth gestreiften Kölsch, 27 Ellen blau und roth gesteinter Kölsch, ein blaues baumwollenes Halstuch, mit gelben Ster­nen, 1 paar ziemlich neue, hohe kalble­derne Stiefeln, wovon einer am Rohr ein kleines Loch hat, ein paar ziemlich neue kalblederne Mannsschuhe, ein Stahlmcst

das Schuldenwesen des Jakob Werner, Bäckers und Gcmeinderaihs zu Warth wo möglich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.

Es wird dcßwegen am,Montag den 26. August l. I. eine SchuldenLiqui- dation verbunden mit einem Vergleichs- Versuche in dem Gasthof zum Hirsch

in Warth vorgenommen werden, und ser mit Heft von Hirschhorn, ein altes ^ nun an sämtliche Gläubiger

Stahlmesser n.it schwarzem hölzernem ferner, oder deren etwaigen Bür- Heft, 2 paar leinene blaue Mannsstrum-l ^ ^ Ausruf, an gedachtem Tage pfe, 5 Pf. schwarzes Brod. Morgens 8 Uhr

iLsalzstetten, Oberamts Horb, entweder in Person, oder durch gesetzlich sGläubiger Aufrufs Vom K. Oberamts-i Bevollmächtigte in dem Gasthof zum gcricht Horb mit außergerichtlicher Er- f Hirsch in Warth zu erscheinen, ihre For- ledigung der Schuldsache des Johannes ' derungen gesetzlich zu liquidircn, und Ruf, ledigen Schusters von Salzstetten sich siher einen Borg- oder Nachlaßver-

beauftragt, fordern die Unterzeichneten Stellen sämtliche Gläubiger desselben auf, an der zur Liquidation und Nach- laßVergleich auf

Dienstag den Z. Sept. l. I. bestimmten Tagfarrh Morgens 8 Uhr unfehlbar entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte auf dem Rath­haus in Salzstetten sich einzufinden, wid-

gleich zu erklären.

Gegen die Nichterscheincnden, sowie nicht aus den Akten bekannten Gläu­biger wird in der nächsten Sitzung des Oberamtsgerichts der AusschlußBsschcid von der gegenwärtigen Masse ausgespro­chen, von den nichtrrscheinenden, jedoch aus den Akten bekannten Gläubigern aber wird, falls ein Vergleich zu Stande