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der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der Masseob)ekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämtlicher erscheinenden Gläubiger bcigetreten.
Den 26. Juni 183 Z.
K. Oberamtsgericht, Ld ü b e l.
Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Johann Georg Stuft, Tuchmacher von Freudenstadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation i» Verbindung Mit einem VergleichsVersuckc
Donnerstag der 18. Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem RechtsGrunde, Ansprüche an diese Gant; Masse zu machen haben, so wie die Bür- gen des Gemeinschuldners, Morgens 8 Uhr auf dein Rathhaus dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte , oder durch schriftliche Necesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquida- tionsHandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie scyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den io. Juni 183 Z.
K. Oberamtsgericht,.
Kübel.
Cresbach, Gerichtsbezirks Freu» denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Jakob Maier, Bäcker in Cresbach ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VerglcichsVer- suche
Freitag der 26. Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts, Grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners, Morgens 8 Uhr in dem Wirthshaus zum Löwen daselbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechcndes Erkenntniß von der Masse 'ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzuglen, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bcigetreten.
Den 25 . Juni 18ZZ.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Forstamt Wildberg.
Wildberg. sEichekauf.j Zur hiesigen Mittlern Mühle ist eine Eiche mit 28* lang 17** m. D. erforderlich.
Ueber deren Lieferung wird Sam-