Intelligenz-
für die OberamtS-
Nagold, Freudenstadt Nro. 50.
Dienstag,
Bezirke
Blatt
Horb und HerrenberA. 18 3 3.
25. Juni.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Vertag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold, Freuden stad t.
Durch die Königliche Kreisregierung sind die Unterzeichneten -Stellen angewiesen worden, den Müllern zu eröffnen, daß die Un- termühlinfpckkoren, nach dem schon im Jahr igotz bestimmten Regulativ. bep Visitationen nur dreißig Kreuzer von jedem in einer Mühle befindlichen Gerb-, Mahl-, Reiß- oder Gerstengang, von dem Besizer der Mühlen oder deren Beständcr zu erheben berechtigt und kcztcre nicht schuldig sehen, weiter und namentlich die Zeche des Visitator« zu bezahlen.
Die Lrtsvorstände werden nun angewiesen, Vorstehendes den in ihren Gemeinden befindlichen Müllern zu eröffnen.
Den 22. Juni izzz
K. Oberamter.
Oberamt Freudcnstadt.
Freuoenstadt. Er dient zur Vereinfachung der Geschäfte, daß dem Gemeinde- Pfleger ein fester Gehalt in runder Summe für alle feine Geschäfte «»«gesetzt, und somit die bisherige besondere Belohnung für Steuereinzug, Steuerlieferung, Schreibmaterialien aufgehoben wird.
Die Gcmeinderäthe werden daher, mit Rücksicht aus jj. 22 des VerwaltungeEdikte» angewiesen, in Uebcrcinfiimmung mit den Bürgerausschüffcn aus den > i. Jull^d. I. angemessene Beschlüsse dcßhalb zu fassen, und' durch Auszüge aus dem GemcinderathS» Protokoll hierher vorznlegen. Hierbei versteht eS sich von selbst, daß nachdem die Gehalte so bestimmt sind, die Ablieferung der Steuern au die Amtspflege aus Kosten und Gesahr der Rechner zu geschehen hat; und daß cs nicht nothwendig ist, daß diese selbst deßhaib hierher reisen.-
Auch ist eS wünscheNSWcrth, daß mit den erster» Ortsvorstehern Akkorde über die jährliche Belohnung für alle Gänge in Gemeindesachen über die Markung hinaus, und über die Vergütung für den Verbrauch von Schreibmaterialien abgeschlossen werden.
Den 19. Juni iözz.
K. Oberamt. Friz. Freudcnstadt. sAn sämtliche gemeinschaftliche Unterämter.) Da da« Geschäft de« Leichesagen« sehr oft zum Deckmantel des Bettels dient, und manchmal sogar zu betrüglichen Handlungen benützt wird; so sieht man sich veranlaßt, in dieser Beziehung Folgendes zu verfügen: