Jnttlligcnz
für die Oberamts
Bezirke
Horb und Herrenberg.
Nagold, Freudenstadt, N r o. 42.
18 5 3 .
Dicirsinz
Mit Alle raschster Genehmigung.
Im Vcrlag der F. W. Vlscheraschen Buchdruckern.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgcricht Frcudenstadt.
H a l l w a n g e nGerichtsbezirks Freudenstadt, s SchuldenLiquidation. j Gegen die Verlassenschaft des weil. jg. Martin Schmelzle, gewesenen Taglöhners in Hallwangen, ist der Gant rechts- ! kräftig erkannt und zu Vornahme der! SchuldenLiquidation in Verbindung mit! einem VergleichsVersuche
Samstag der 15 . Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gant- maffe zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
in dem Wirthshause zum Löwen in Hallwangen entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schrift
liche Necesse ihre Forderungen rcchtsge- nügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten Gerichtsstzung nach ' der LiquidationsHandlung auszusprecheu- - des Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht- erscheinenden angenommen werden, sie styen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gseichbevorzug- ten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstadt den 14. Mai 1835.
K. Oberamtsgericht, Kübe l.
Grömbach, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen den ledigen Maurer, Johannes Kirn von Grömbach, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schul-