selbe innerhalb i 5 Tagen bei unterzeichn neler Stelle gültig zu machen.
Den 7. Mai 1820.
Schulthcißcnamt.
Freudenstadt. Diejenige Schneidermeister des Oberamtsbezirks, welche ihre schuldigen Einlagen mit 34 '/a Er. noch nicht bezahlt haben, werden wieder-s holt ausgefordcrt, solche binnen 8 Tagen abzutragen, indem die ZunftNechnungeu auf den Zo. Juni d. I. abgeschlossen, und alle Einlagcgelder ohne Fehlen vereinnahmt seyn müßen.
Die Schultheißenämter wollen dieses den untergebenen Schneidermeistern mit dem Anhang eröffnen, daß gegen die Säumige geschärfte Maaßregeln angcwendet werden würden.
Den 15. Mai 1833 .
Zunftvorstand.
Vät. Obmann,
Stüb p.
Außeramttiche Gegenstände.
Nagold. Sonntag den 19. Mai Nachmittags Z Uhr ist auf dem hiesigen Schloßberg musikalische Unterhaltung. Für gutes Getränk re. wird hinlänglich gesorgt, wozu höflich^ einladet
Stadtmusikus
Essig.
Nagold. Ein junger, ordentlicher Mensch findet eine Lehrstelle bei einem Flaschnermeister. Das Nähere ist zu erfragen bei der Redaktion Ließ Blatts.
Nagold. sAuswanderung.^ Der Unterzeichnete wandert nach Nordamerika aus, weßhalb Alle, die Ansprüche
an ihn zu machen haben, aufgefordert werden, innerhalb 15 Tagen dieselben gültig zu machen, indem sonst dieselbe nachher unberücksichtigt bleiben.
Den 14. Mai 1833 .
Jak. Schumacher, Schneider.
Altenstaig. sBienenVcrein.j Am Pfingstmontag den 27. Mai versammelt sich der BlenenVerein zu endlicher Regulirung seiner Angelegenheiten bei Herrn Gutsbesitzer Mast in Schernbach, die Mitglieder sind eingeladen, in möglichst vollständiger Zahl daselbst zu erscheinen, und wird bemerkt, daß die Verhandlung um 1 Uhr Mittags eröffnet werden wird. Den 14. Mai 1833 .
Cameralverwalter,
Weber.
Gesellschaft der Sonne
in Paris.
Versicherung gegen allen Feuerschaden
auf bestimmte Prämie oder auch mit Antheil an dem Gewinn der Gesellschaft.
Mit einem wirklichen CapitalFond von 6 Millionen, und einem aus 6 Millionen zu bringenden Sicherheitsjond, anderer in den Statuten beschriebener Werthe nicht zu ge« denken, versichert die Gesellschaft alle der Vernichtung oder Beschädigung durch Feuer auSgesctzte käufliche Gegenstanve sowohl beweglicher, als unbeweglicher Habe; selbst Silberzeug, Tülle, Spitzen, Gemalve, Statuen rc. gegen allen Brandschaden, sei er nun durch BUtz,,,mit oder ohne Entzündung," Erdbeben. Krieg, Ausruhr, feindlichen Einfall mit bewaffneter Hand, Pulverexplosion oder sonstige