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hier stattgehabten , schaftliche Oberamtsgericht Nagold, ein.

22. 2Z. und 24. d. M.

Wahl erwählt worden ist.

Den 25. April izzz.

K. Oberamt.

Oberamt Horb.

Horb. Nachstehende Personen sind aus­gewandert, für welche auf Jahresfrist Bürg­schaft geleistet wird und zwar:

Georg Anton Veeser von Horb nach Oestreich, Anton Nümmelm von da nach Oestreich. Anton Zahn von Nordstetten nach Ungarn.

Ferner nach Nordamerika:

Daniel Gsrörer von Bildechingen, ledig, Safferina Hirneiscn von Hochdorf, ledig. Matthias Nus Von Salzstctten, mit Familie, Benedict Abberger von da, mit Familie, Johann Müller von da, mit Familie,

Joseph Ruf von da, ledig,

Catharina Knänßler von da, ledig,

Anton Ruf von da, ledig,

Joh. Jak. Katz von Hochdorf, verheurathet

ohne Familie,

Joseph Bücheler von Horb, mit Familie, Caspar Soll von Birlingen, mit Familie, Franz Pfeffer von da, ledig,

Rosina Beuter von da, ledig,

Josoph Maier von Wachendorf mit Familie.

Den 20. April igZz.

K. Oberamt.

Horb. Die gemeinschaftfichen Aemter werden an die unverzügliche Einsendung der auf den 15. April verlallenen Berichte über den Fortgang der öffentlichen Armen» und JndustrieAnstalten erinnert.

Den 22. April iszz.

K. gem. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. sAn die gemeinschaftliche Aemter des Gerichtsbezirks.^ Den ge­meinschaftlichen Acmtern des Gerichts­bezirks wird zur Nachachtung folgender am 19. v. M. von dem hohen* ehege­richtlichen Senat des K. Gerichtshofs für den Schwarzwald an das gemein­

gekommener Erlaß mitgetheilt:

Auf eine Anfrage, betreffend die Zuständigkeit der Ehegerichte, über die VerchelichungsGesuche armer Personen in Anstandsfällen zu erkennen, ist von dem K. JustizMinisterium die Entschlie­ßung dahin erfolgt, daß, da die älteren Ehegefetze, nach welchen armen Personen von denen zu besorgen gewesen, daß sie bei einer Vermehrung ihrer Familien, dem Publikum und den Armenkassen zur Last fallen möchten, die Heirath verweigert werden konnte, durch das Ge- neralNcscript vom 1. Okt. 1807, (Reg. Blatt S. 461) welches in dem auf höchste Anordnung ergangenen Erlaß vom iZ. Jan. 18t 8 (Knapps Annalen, Heft 2, S. 146) noch besonders erneuert wor­den, längst aufgehoben seyen, ein Ehe- . hinderniß aus dem Grunde der Armuth nicht mehr besteht, und eben damit die Befugniß der Ehegerichte, aus diesem Grunde einzuschreiten, deren in den äl­teren abgeschaften Ehegesetzen Erwähnung geschehen aufgehört habe.

Den 19. April 1835 .

K. gem. Oberamtsgericht, Oberamtsrichter Hoffaker, Decan Hauff.

Kameralantt Domstetten.

D 0 rnstetten. sUmgeldsEinzug.) Derselbe wird statt finden

Freitag den Z. und Samstag den 4. Mai in Frcudenstadt. Dienstag den 7. in Pfalzgrafenweiler. Mittwoch den 8. und Donnerstag den 9. dahier, und