lyt
daß
mühle mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang im Ursenthal, einem Leibge- tzjnghaus allda, 8 Morgen Aeckern, 4 Morgen Wiesen, 1 Morgen Garten,
zu
sämmtlich bei der Mühle und deren
ieb-
Umgebung gelegen, in dem Wirthshause
irks
des Matthias Stein allda, und die Fahrniß, bestehend in Gold, Silber, viel Bettgewand und Leinwand, Ku
chengeschirr, allerlei Hausrath, Fuhrge- schirr, Vieh u. s. w.
ern-
eorg
am 22> dieß und die folgenden Tage
den
in dem Mühlengebäude des Verstorbe
den,
nen zu Ursenthal im öffentlichen Auf
lden
streiche verkauft werden, wozu die Kaufs
vor- »
liebhaber mit bekannten tüchtigen Bür
wn.
gen oder obrigkeitlichen VermögensZeug-
chen
nissen versehen, eingeladen werden.
vird
Zugleich werden alle diejenigen, welche
mit
an den Verstorbenen eine Forderung zu
)z ii-
machen haben, hiemit aufgefordert, solche
iach
binnen 21 Tagen bei dem Waisenge
dem
richt in Lombach einzureichen, widrigenfalls dieselben, Insofern ihre Forderung
)ilfe
NN.
nicht aus den Akten erhellt, bei der Verweisung unberücksichtigt bleiben.
t,
Den 12. April 182Z.
K. Gerichtsnotariat
erg.
und
Waisengericht, Kanzleirath Kl um pp.
adt.
O b e rt h a l h e i m, Oberamts Nagold.
Zer-
sFloßholzVerkauf.) Die Gemeinde Ober
der
thalheim wurde durch Finanzkammerli.
>kob
ches Dekret vom 28. v. Mts. ermäch
hal,
tigt aus ihrer Communwaldung
100 Stämme Langholz größter Qualität verkaufen zu dürfen. Behuf dessen wurde bereits dieß Holz
ahl-
*
vom Königl. Revierförster angeschlagen
und numerirt, und kann somit täglich beaugenscheiniget werden Zu diesem Verkauf welcher mittelst öffentlichen Auf« streichs geschehen wird, werden die Liebhaber eingeladen sich am
Montag den 29. d. Mts.
Vormittags 10 Uhr auf allhiesigem Rathhaus einzufinden, wo das Nähere zuvor eröffnet werden wird. Die H.H. Ortsvorsteher bittet man höflichst dieß den in ihren Orten sich befindenden Holzhändlern mittheilen zu wollen.
Den 19. April i8Z5.
Gemeinderath, au» Auftrag Schultheiß Lutz.
Außeramtüche Gegenstände.
Nagold. sGeld auszuleihen.) Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche zweifache Versicherung 200 fl. Pflegschaftsgeld, welche auf einen oder zwei Posten abgegeben werden, zum Ausleihen parat.
Den 18. April r8Zo.
Friedrich Müller, Saifensieder.
Altenstaig. sGeld auszuleihen.) Bei Unterzeichnetem liegen gegen hinlängliche gesetzliche Versicherung 250 fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat.
Den 20. April 1828.
I. Schönhuth, Canditor.
Nagold. sBlaichAnzeige.) Für die rühmlich bekannte KirchheimerBlai- che übernehme ich auch in diesem Jahr die Besorgung von roher Leinwand, Garn