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amtsgerichtlich erkannten Gant des ver­storbenen Johann Michael Koch gewe­senen Taglöhners zu Freudenstadt wer­den Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hie- mit aufgerufen; ihre Ansprüche und de­ren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 17. Dezember d. I.

Vormittags 9 Uhr

auszuführcn, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVsrgleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh­ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVcrhand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausge­schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den LZ. Nov. 1832.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Sulz, a. N. s Holzpreise betref- fend.j Die für das Etatsjahr 18"/^ regulirten Holzpreise in den Kronwal- dungen des diesseitigen Forsts sind in dem NottweilerGemeinnützigen Anzei­ger" Nro. 90 und 92 d. I. zur all­gemeinen Kenntniß gebracht, worauf die Holzkäufer verwiesen werden.

Den 20 . Nov. 1852.

K. Forstamt.

! G ö t t elfin ge n, Oberamts Frcu- ^ dcnstadt. sLicgenschastsVerkauf.j In der i Ganntsache des Jakob Halst, Küfers dahier, wird am

Freitag den Zo. Nov. d. I.

Vormittags 9 Uhr

die vorhandene Liegenschaft im öffentli­chen Aufstrcich verkauft werden, und die Verkaufshandlung im Wirthshause zur Traube dahier vergehen.

Das Anwesen bestehet in:

1 Wohnhaus nebst 2 Vrtl. Wurz- garten dabei.

2 Mrg. Mähfeld in Mühläckern, und

7 Mrg. 2-/, Vrtl. 11 Rth. Wald

im Scharren.

Den 5 . Nov. 1832 -

Schultheißenamt,

P f c i f l e.

W i t tle n s w e ile r, Oberamts Freu- densiadt fSchafwaideVerleihung.j Die Unterzeichnete Stelle wird bis

Freitag den Zo. d. Mts. als am AndreasFciertag die hiesige Schaf­waide an den Meistbietenden verleihen, und ladet die Herren Schafhalter hiezu mit dem Bemerken höflichst ein, daß sie an obigem Tage allhier erscheinen mochten, wo ihnen das Nähere vor der Verlei­hung mitgctheilt werden wird.

Um Bekanntmachung an die betref­fenden Personen werden die Herren Orts­vorsteher höflich gebeten.

Den 12. Nov. 1852.

Schultheißenamt,

O e st e r l e.

Außeramtliche Gegenstände.

Schernbach, Oberamts Freuden.