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amtsgerichtlich erkannten Gant des verstorbenen Johann Michael Koch gewesenen Taglöhners zu Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hie- mit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 17. Dezember d. I.
Vormittags 9 Uhr
auszuführcn, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVsrgleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVcrhand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den LZ. Nov. 1832.
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Sulz, a. N. s Holzpreise betref- fend.j Die für das Etatsjahr 18"/^ regulirten Holzpreise in den Kronwal- dungen des diesseitigen Forsts sind in dem Nottweiler „Gemeinnützigen Anzeiger" Nro. 90 und 92 d. I. zur allgemeinen Kenntniß gebracht, worauf die Holzkäufer verwiesen werden.
Den 20 . Nov. 1852.
K. Forstamt.
! G ö t t elfin ge n, Oberamts Frcu- ^ dcnstadt. sLicgenschastsVerkauf.j In der i Ganntsache des Jakob Halst, Küfers dahier, wird am
Freitag den Zo. Nov. d. I.
Vormittags 9 Uhr
die vorhandene Liegenschaft im öffentlichen Aufstrcich verkauft werden, und die Verkaufshandlung im Wirthshause zur Traube dahier vergehen.
Das Anwesen bestehet in:
1 Wohnhaus nebst 2 Vrtl. Wurz- garten dabei.
2 Mrg. Mähfeld in Mühläckern, und
7 Mrg. 2-/, Vrtl. 11 Rth. Wald
im Scharren.
Den 5 . Nov. 1832 -
Schultheißenamt,
P f c i f l e.
W i t tle n s w e ile r, Oberamts Freu- densiadt fSchafwaideVerleihung.j Die Unterzeichnete Stelle wird bis
Freitag den Zo. d. Mts. als am AndreasFciertag die hiesige Schafwaide an den Meistbietenden verleihen, und ladet die Herren Schafhalter hiezu mit dem Bemerken höflichst ein, daß sie an obigem Tage allhier erscheinen mochten, wo ihnen das Nähere vor der Verleihung mitgctheilt werden wird.
Um Bekanntmachung an die betreffenden Personen werden die Herren Ortsvorsteher höflich gebeten.
Den 12. Nov. 1852.
Schultheißenamt,
O e st e r l e.
Außeramtliche Gegenstände.
Schernbach, Oberamts Freuden.